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Brieff, Gigill/ und Herkommen gesteigeret/ und vermehrt werden. So Vil»a?unüo Doggen bürg. ^
Die alte Landtschafft betreffend / welcher wegen niemals das g" stingste im Streit gewesen/wird durch den^rric.8i. Daß in allen/so wohl Mthrerenit. jLc seg^.dasSt.Taüische I'errirori,!«;imThurgäu(von dessen maleKtzischenObriz^ ^feit allein nur gewisse limirierte Casur ins Thurgäu gehörig) mit anderen Landl» ^sässigen nideren Gerichten daselbst, und im Rhinthal in Besetz - und Gestellung ,der Aembter und Grichten rc. in eine glejchheit gestellet/ auch der Religion hab ,her alle auchencische mitLöbl.BtandZürich habendeSpecial-Verträg gäntzlichab- ,gethcm/ und die Underthanen mit Nachlaß ihrer Kriegs-?r«sta»äorum» und waS ,sie in einem Krieg zu leisten schuldig/ auch ärgerlichen ämn^stien zu künfftiger8e- jSirion angetrieben / und die selbige wieder den außdruckenlichcn Buchstaben deSVier, Oertischen Burg - und Landt-Rechts in vorfallender Streitigkeit an daß .Lrbirrium der vier LL. Schirmb-Orlhensworunder Zürcher in cspice) verwisen/einfolglich auch hierinnen diseS kuaSamenral. präum geschwächt/ und zu unrvb ^berbringiichen Schaden der Zürstl. St. Gallischen ReichS-Lehenbarer Ober,und ^Eandtherrkichkeit subverciert. , ^
Gleichwie in dem ^rcic. 8-. Und damit nun rc. dl'eStüfftSt.Gallenmlt ,demLandAppenzellprolsstirenderR^ligion^und der StattSt.Ballens von der» ,man schändlich betrogen / und lui» kiclepublicu geschädiqet worden / da man mitZhro nichts m ungutem zu thun gehabt hat) ganß ungehöriger Dfngen auffeinssolche gefährliche Weise verwicklet wird / daß abermabl der in denen Eodtznos'sischen Pündten ttabilirle Schidrichwrliche Außtragalcsriert/ undabgeänderet/und zu derer vonZürich und Bern krbirrium, und Übermacht reöuciert,undh>mgebracht ist/ die nicht nur allzeit die Zlußleg- r diseS 1'raÄacs zu seyn prsecenSisrev/sondern auffwelche allezeit die von Appenzell / und die von der Statt St. GallertProvocieren werden.
Endlich solle ferner die Fürstl.StüfftBt. Gallen blinder Weiß undettschreiben/ was von dero yomznial.Güeter/ Nutzungen/ und Rechten dieZrbrich»Bernifch? lmsnclsnren gewaltthätig abgerissen und stacuierk haben/ohne Eeinmahl zu wissen/ worinnen es bestehe / ja so gar deß DritmanS Recht betEsend/ hat in Nichten einiger Vorbehalt / noch die Erstattung derjenigen hiu^raubtenSachen / loannoch ohnverschliss n / undelfflidtlichscynd/ alsdeff^'was von der 8,KIiorKse»G!ocken/und Lantzley - ^^i«, Lcc. übrig/noch die völlrä'St. Gallische ^mn^sti» inauäico Lxeinxlo nicht Platz haben können.