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D
Geh in das Zimmer nicht unangemeldthinein,
Das ist auf Dörfern nur, in keinerStadt gemein.
Ist ein Bedienter da, so meld ihm- dein Begehren,
Wo nicht, so laß dich nur durch fach-tes Klopfen hören.
8 .
Hört man dich einmal nicht so klopftnochmal an,
Doch poltre nicht zu oft, eh man diraufgethan.
Wenn man dein Klopfen nun von in-nen hat vernommen,
So bring es höflich vor, warum duhergekommen.
10 .
Dann richte an den Herrn und Frau,von deinem Haus
Den