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Kinderlehr besteht endlich in dem/daßder Lehrer aus der vorgehaltenen Vn- !terweisung eine) oder andere schöne/doch einfältige Sittenlehr der Ju-gend eintrucke / vnd also mtt einerkrafftigen) vnd kurßen exkorrsriull-eula die Christliche Lehr beschließ.
Achtens: Ehe die Kinder zu die-sem grösteren Catechismo gelassenwerden / sollen sie zuvor das HeiligeVatter vnsrr; Den Engelische»Erueß ; Den Apostolischen Glau-ben ; Die Zehen Gebott GDttes/vnd die fünff Gebort der Kirche»lehrnen. Die offne Schuld) vnd dasgemeine Gebe« / welche laut der Vi-Lrariolls-^eceilcn nach der Predigallezeit dem Volck sollen vorgespro-chen werden s können sie schon nachvnd nach lehrnen»
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