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Helvetia Sancta, H. Schweitzer-Land : das ist ein Heiliger lustiger Blumen-Garten, und Paradeiss der Heiligen; oder Beschreibung aller Heiligen, so von Anfang der Christenheit in Heiligkeit des Lebens, und mancherley Wunderwercken, nicht allein in Schweitzerland, sondern auch an angräntzenden Orthen geleuchtet samt einem Zusatz von dem Heiligen Maryrer Fideli, und der Feyrlichen Enthebung des Seeligen Bruder Clausen, wie auch mit einem ausführlichen Register aller Heiligen, und Seeligen / <<seu>> Paradisus Sanctorum Helvetiae florum zusammen gezogen, und beschriben durch weyland den ehrwürdigen, und wohlgelehrten Herren, P.F. Henricum Murer, der Carthauss Ittingen Profess, und Procurator, etc.
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Beichtiger zu

Kirchen zu verfügen. Darauß ver-merckte Balbulus wohl/ daß er einHimmelisch Gesicht gefehe Hütte/ gieri-ge widerum der Kirchen zu / fiengevor Freuden zu Weinen/ undspräche das Deum k.guägmus. Andem Morgen als Napenus Notkerumfragte/ ob er ihn zu Nacht hab wollenauffwecken? erzeiget er ihme was er ge,sehen / und gehört hab. Dürab Rarprrlus/und die andern Bruder / so sol-ches auch bald veknohmen/ höchstetzr» - Freud enuifangen.

' Als aber dem H. Ndtkerö seine be-ste Freund/ und Mitbrüder Rapertusund Turelo / zween hochgelehrte / undGottseelige Männer gestorben / enk-schluge er sich aller Sachen / die ihn hiezeitlich belustigen könnten/ Und wend-ke sich zu dem ewigen / und übte sichnoch stärckerin allen Tugenden/ vilemBerten / und Himmelischen Betrachtun-gen/ daß er zu höchster Vollkomenheitkäme/ und weil er nunmehr ein hohesAlter erreicht hatte / und von Alterswegen Blind/ und übelmögend worden/hat ihne endlich ein strenges Fieber an-getroffen / und als er vermerckte / daßsein Sterbstündlein herzu nähere / Undvorhanden wäre/ liesse er sich mit denheiligen Sacramenren deß Altars/s-. a-rechter Beicht / und letsten Helling ver-' ^ sehen. Seine Bruder hat er GOtt /und den HH. Patronen Gallo/ undOthmaro/ sich aber in ihr Gebett be-fohlen / und bald darauffseinen sceligenGeist auffgeben/ im Jahr nach LhristiGeburt 912. den 6. TagAprill. SeinLeib würd in S. Johannis Vapristä /und deß heiligen Apostels Petri Capellbegraben / an der Seiten gegen demAuffgang der Sonnen. Nach deß hei-ligen Notkeri Absterben/ ist sein Hei-ligkeit von GOtt durch vil Miracula/oder Wunderzeichen erkläret worden.Dann gleich nach dem sein Leib ehrlichbegraben würd / fienge an ein grosseMänge deß Volckö zu seinem Grab zu-lauffen/ den Heiligen anzurüsten / man-cherley Opffer darzubringen/ und durchdessen Furbilt allerley Hilff von GOttzu begehrt / wie dann deren ein grosseAnzahl / in ihren Anligen erhört / Undvon Kranckheiten / und anderen Ge-presten / in die 600. Jahr lang erle-diget worden. Dahero dann Wey-Kd> bcä. land Franciscus/ Abt des Gottshauß"»um. S. Gallen / auf der seinigeu / und an-dern andächtigen Leuthen anhalten /und bitten beym Heil. Römischen Skullum Notkeri Beatification anzuhal-ten / verursachet / ftynd demnach außJulij deß andern Rcmuchcn Bischoffs/und Papsts Bewilligung / und Bestichan Ihr Gnaden Hugonem damahleu

p. k. k^lurer- Die H. Schweiy.

St. Gallen. 187

BischoffzuCostsntz/ Schreiben abgan-gen/ durch die hierzu verordnete Com-missaricn förmliche Proceß angesehen/öffentliche Patenten / und Citationenangeschlagen / und darüber bey viertzig/und hundert Persohnen / so von S.Notkeri Wunderthaten Wissenschafftgehabt / und theils an ihren eygnen /und der ihrigen Leibern erfahren/ mitEyden beladen ordenlichverhöret/ undihr Aussag in öffentliche Instrument«/und Schafften gebracht / und verfassetworden. Letstlich auch Notkerus indem Jahr deß Herren den 4.Weinmonat/ so weit beanficierl/ undheilig erkläret/ daß sein Festtag in demGottshauß / und Statt S. Gallen /

Und zugleich auch in allen andern Kircheund Capellen / ft demftlbigen Gotts-hauß St. Gallen underworffen / aufbestimten Tag Iubilate/ den drittenSonntag nach Ostern ( gleichwohl erden 6. April! gestorben) vonmännig-lichen mit Messen / Und andern Gött-lichen Aempkern / wohl möge celebrie-ret / und gehalten werden. Welchesdann alles die hochwürd-gste Corigre-gation der H. Römischen Kirchen Car-dinal / äe riribu8 prwfeÄorum, dahin/und weiter erkläret / daß in obange-regten Orrhen / und Kirchen under demNahmen/und Gedächtnuß B. Notkeri/Altär/ und Kirchen aufgerichtet/ undgeweyhet werden; Sein Notkeri Nahmauch in den Litaneyen/ Collecten/undandern öffentlichem Gebett / zu allenZeiten/ und Lägen deß Jahrs/ auchMessen oder Votiva von ihme wohlkönnen / und mögen genehmen / undvon männiglichen gelesen werden. Sogeschehen zu Rom den ;6. Mertzenim Jahr 1624. mit undergezogneeHand / und Sigil der Hochwür-digsten Herren Francisti Maria Car-dmalis de Monte / ?onri6csru8bani VIII. /^nno primo.

Ehe aber bist Notkeri Erhebung e»?.an die Hand Annö 151 z. genohmen/harman um dasJahr isoo.zu zeitenAbtsGothardi/ so ein Edler Giel von Giel-sperg / das Grab deß H. Notkeri inS. Petri Capellen eröffnet / solches Zuerneuern / und was höher / und schein-bahrer zncrbaucn. Da ftynd seineGebein gantz Weiß/ und unversehrt /nach sechshundert Jahren / die sie indem Grab / und steinern Sarch gele-gen / erfunden / und von denen einlieblicher Geruch gangen / dergleichentticmahl an disem Orth gespürt wor-den. Hierzwtschen entstunden in al-len Landen schädliche Empörungen /darvon die Kirchen/und Gotthäuftr/sonderlich aber S- Gallen durch Feur/

Aas Raub/