Einsidler / und Beichtiger. 421
Kett wir euch zu ersuchen nicht um-gehn mögen / gnädigist gesinnec /Ihr wollet uns von oh berührtenReliquien was widerfuhren lasten/und euch hierin also erzeigen / da-mit nicht nur allein unser Andachtdardurch vermehrt/ sonder auchbey anderen von neuem erweckt /und also die Ehr GOcces/ und di-ses Bruder Llausen Lob / destomehr beförderet werden möge.Als wir dann in solchen, Fahl anunser Zuthun nicht erwinden lastenwollen/ und beschicht uns beyne-benö hieran ganiz angenehmesWohlgefallen / so wür um euchhinwider diß zu erkennen begeh-ren/ und seyn euct) mit Gnaden /und allem guten vorderist wohl-gewogen.
Darum München den 17. ke.
bruseij. 1622.
Dannoch wolle kein Trostschreibenvon Rom emlauffen/ dahero wurdenvon den Eydtgnossen villfeltige Bitt-schreiben widerholet/ bevorauß liesseihm Ihr Hochfürstliche Gnaden vonConstantz als ein wahrer Hirt das inn-brünstige Verlangen seiner Schäffleinangelegen seyn / stellet ein aUerbcweg-lichtstes Schreiben an den Hochwürdbgestcn Herren darüinsl Lellgrminumihne inftinemVegehren zu understützen/von welchem er ein Schreiben erhal-ten/ in welchem gemeldet/ daß der ü-berschickte Proceß in eim / oder ande-rem Puncten nothwendig müsse ver-besseret werden/ auf welches so wohlIhr Hochfürstliche Gnaden als auchdie Herren Eydtgnossen batten gemeld-ten Herren Cardinal um die Erleuch-tung/ wo/ und wie der Proceß zuverbesseren.
Und weilen in solcher Zeit PaulusV. gestorben / thaten sie ihre Gesand-ten schicken an 6reeorium XV. 1621.welche waren Herr Jacob von Sonnen-berg / Herr Haubtman Jost Tanner /Herr Melcher Imfeld Landamman.Und weilen auch diser Pabst nach kur-tzer Regierung todts verschiden/ wur-de ein andere Gesandtschasst auf Romangesehen >624. und wurden dorthin6epunert Herr Haubtman Görg vonFleckenstein / und Herr Haubtmann Ca-spar Leuw/ an Urbanum VIII. welcheGesandtschasst solche Würckunq gehabt/VaßihrHeiljgkeit samt derH.Congrega-
tion erkennt/ daß ein neue Übersetzungdeß Proceß solle angesehen werden /mit Vertröstung/ daß alsdann die ver-langte Canonization erfolgen wurde.Gemeldte Pabstliche Heiligkeit schribeauch gantz Vätkerlich an gesandte Ca-tholische Cantonen folgendm Innhalts.
V1!I. PM.
Geliebte Söhn / Heyl/ und Apo-stolischen Seegen.
Verehrung der Heiligen istnicht allein ein Ambe / undDienst Christlicher Gorcste-ligkeit/ sonder auch ein Schutz /und Schirm aller Hoheit; Danndie mir Christo regierende Heiligeurtheilen / und herrschen über dieVolcker/ und bewahren diejenigesonderlich durch himmlische Gut-thaten/ welche die Glory deß All-mächtigen Gcdttes in ihnen mitihrer höchster Freud/ und Wohl-gefallen verehren. Derowegenlaßt es sich ansehen / als ob Ihrdie Hülsfder Engten/ undFürbittder Heiligen auf eure Gebürg he-runder locker / indem Ihr Nicolaovon der Flüe von blrrderwaldcnhimmlische Ehr/ und glantzendeLronen begehrt / welchen / wie ge-glaubt wird / die Heiligkeit sehstzum Himmel in zder Einöde ausser-zogen hat. Ein grosses Lob / undRuhm ists den Eydtgnossen/ daßsie nicht allein im Feld den Sig fürdie Rönig suchen/ und die Fürsten-rhumer in den Besatzungen beschir-men/ sonderen auch indem Lägerder Büß dem Himmel Gwalt an-thun/ und die Triumph der Ste-tigkeit verdienen. So haben wirdann also die Gottstelige Begirdendiser allerstärckesten Natron mitgeneigten Ohren auf / und ange-nommen / erwarrhcn derowegendas Leben / und wundcrzeichendeß Einsidlers Nicolai durch of-feittliche Zengnussen bekrässriger /auf daß dises himmlische werckaufs bäldest durch gewöhnlicheBetrachtung der GOrrseelig- undFürsichtigkeit von dem PäbstlichenGwalt möge erörrhcrek werden.
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