Von dem seeligen Bruder Clausen/
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D-isGe,schlifft vcrCanö»i;a-n'on dcßS.BruderCiausmwird vonden Cath0>Il'schcnCan-tonen mitEiffer fdrt««csetzk.
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Wir wollen aber den jenigen an-rüsten / der da über alle HeiligercAlerc, und berschek/ daß er unsgebiethe / und cingeb das jenigein einer so wichtigen Berath schla-guirg zu enrscheyden/ was der La-rholischen Kirchen ersprießlich /und dem Eydtgnoßischen Nahmenlöblich seyn wird. Geben euchhiemic den Apostolischen Seegen.
Darum zu Kom bey 8r. Claris^lajor under dem Lischer-Kingden IZ. Sepreudris im 162^.Jahr/ und unsers Pabstumsim anderen.
^o. OslMpoluS
Auf eingelangtes Päpstliches tröst-liches Schreiben wurde zu einem neuenProceß geschritten / welchen man ver-meinte also LuckLMlsch aufgesetzt zu ha-ben / daß in solchem kein Mangel zufinden wäre. Es wurde auch ein neu-er Agent zu Rom / nehmlich HerrDo-ctor Johann Fabri Päbstlicher Leib-Artzt bestellt/ wurde auch auf ein neu-es Herren Niclaus von Fleckenstemvon dem hohen Stand Lucern zuge-schoben/ in seinem bißhero erwisnen Ei-fer / was die Heilig-Sprechung anbe-langet / fortzufahren / welcher keinMühe noch Arbetth gespahret / berich-tet aber / daß sich ein grosse Hindernußin den Weeggelegt/ maßen ihr Päbst-liche Heiligkeit ein Decret gemacht 6snou Lulm , daß alle Processen von denHeiligsprechungen für ein gewüsse Zeitseyen aufgehebt / hoffe aber nichts de-stoweniger die Milderung hises De-crets / so vil es den seeligen BruderClausen anbelange / so fern der Pro-ceß ohne Mangel erfunden werde/wer-de man weirers schreithen / mit Ver-melden / daß auch müsse erwisen wer-den / daß er mit den drey GöttlichenLugenden Glaub/Hoffnung/ nnd Lie-be geleuchtet habe.
Die Catholische Cantonen habendermaßen das Geschäfft ihnen lassen an-gelegen seyn/ daß wiewohlen sie wegengemeldtem Decret in etwas geruhet /hernach aber solches Geschafft nur de-sto hitziger getriben haben / machen de-rowegen durch widerholteSchreiben beyihrem ?roreÄoi e oder Schirm - Herrender Schweitzerifchen I^rmon LÜaräinalügrbermi die angelegneste Inüsnrias ,oder Bittungen / daß er wie bißhero di-scs Geschäfft Jhme wolle lassen angele-
gen seyn : Ersuchten auch Herren Gu-ardi-Haubtmann Niclaus von Flecken-stein / wie nicht weniger deren VatterCapiciner Provincialen k. ?. Colum-b-mum > der sich dazumahl zu Rom be-fände / daß sie Ihnen bey Ihr Päbst-lichen Heiligkeit die so höchst, verlangteGnad auszuwürcken sollen angelegenseyn lassen. So thäte auch das mögli-ches Ihr HochfürstNche Gnaden Wer-nerus Bischoss zu Lonstantz sowohldurch Schreiben als durch seinen A-genten.
Und wiewohlen Ihr Päbstliche Hei-ligkeit Drbgnu8 vm. den Eydtgnossensonderbahr gewogen/ auch dessen HerrBruder Cgrclmgl ?roreÄc»r nichts er-mangle» lassen / die Begirden der an-haltenden Cantonen zu erfüllen / istdoch Dibgnus gestorben / zuvor sie ge-tröstet worden. Weilen dann auf denRömischen Stuhl erhoben worden In-nocenrius X. stelleten sie an solchen wi-derum ein Gesandtschafft/ die abgeschick-te Herrey waren / Herr HaubtmannUlrich Dulicker/ Herr Haubtmann Jo-hann Jmfeld Statthalter / JohannBenck deß Raths zu Zug/ welcheso nachtrucklich sich bearbeithet / auchso glücklich in ihren Verrichtung gewe-sen / daß under disem Pabst der leisteProceß angesetzt / wie folget.
^nms 1646. und 47. haben / also zureden / die Catholische Eydtgnossen von9. Cantonen allen Ärässten aufgebor-ten die Seeligoder Heilig-SprechungBruder Clausen zu beförderen / vorauseisserte für solche Underwalden durch denWohl- Edlen Herren LandammannMarguard Jmfeld / der wegen seinemEiffer/ Fleiß / und Bemühungen in di-sem Geschäfft ewigen angedenckens wür-dig : Seynd also samt / und sonders ge-meldte Eydtgnossen bey Jhro Päbstli-chen Helligkeit tmiocenrio X. vilfältigbittlich eingelanget / daß Jhro doch be-lieben wolle / den 1618. feyrlich aufge-setzten / und nacher Rom überschicktenProceß zu übersehen/ und nach solchemdem so lang getribnen Geschäfft ein er-wünschtes End zu geben.
Dises Anhalten hat so vil Eingangbey Jhro Päpstlichen Heiligkeit gehabt/daß Sie die Heil. Eongregarion luperriruschefelchnet / dises Geschäfft »»ver-weilet vor die Hand zu nehmen / vonwelcher dann beschlossen/ daß zu Under-walden ein neuer Proceß solle angestelltwerden / wie dann hierüber an ein Ob-rigkeit zu Underwalden smllenrischeSchreiben eingelangt/ nicht weniger anihr Hochfürstlrche Gnaden ssrsncissun»
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