4-s Von dem Gottseeligm Fidele/
zur Zierde / Aufnahm / und Ehr höchst- tragenes Auflehnen dise also hoch veAermeldten Ertz - Hauses durch ununter- langte Gnad / als wir dessen der Holstbrochene Fruchtbarkeit/ und Geburts- nung/ und von jenem aus der Heil.Folge fort/ und fort Durchläuchtigiste Schrifft gezogenenWahrspruch :
Söhn / und Enckel nachstammen.Stre- öus käslis) proreLkio torris) «8cc. Ver-cke demnach deine von dem Göttlichen tröstet leben / mit deiner allerkräfftigi-^Allmächtigen Armb unterstützte Hand sten Vorbitt zuwegen bringen wirst ;über das Römische Reich aus / und ü- so werden alle getreue dieselbige erken-berschütte selbiges mit dem Frieden, nen/ und alsdann mehr / dann jemah-Strccke sie aus über den Ertz-Hertzog- len voll des Fridens/ und in Danck-lichen Stammen - Baum / und behen- sagung erschallend vor deinen Altar dar-cke Visen mit dem Zweig eines männli- nider gemorsten : (^onürebunrur ribichen Erbens / und wann du auf unser m Lrernum , Sc in Lculumvon dir dem Göttlichen Thron vorge- lseeuli.
Anfang / und Fortsetzung des Geschaffts
der Seelig - und Heiligsprechung des seeligen Märtyrers Fidclis.
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ÜA^Ffentliche Verehrungen / undaufgerichtete Altär seynd all-zeit der herrlichen Tugenden /und nahmhaffter Wunder/ undGutthaten rechtmäßiger Tribut; diseaber jener Verdienste gewesen. Dieerstaunliche Wunder / und Gutthaten/welche der Glorwürdige Blut-ZeugFidelis gleich nach seinem Sieg-pranrgenden Einzug in das OberirrdischeJerusalem unzählbaren hat angedeyenlassen/ seynd durch den Ruffnicht nurSchwaben / und Schweißer/ sonder
durch gantz Leutschland ; auch in mehrandere entfernte Länder getragen mor-gen ; allwo bey männiglich hoch - Undnideren Standts vor Visen Kirchen-Helden so wohl eine ungemeine Hoch-schätzung /als zuversichtliches Vertrau^en selben in waserley Anligen anzuruf-fen ; wie auch eine hitzige Begierd/ th-ue als einen Heiligen/ oder seeliaenMärtyrer öffentlich zu verehren zu dörf-fen / erwachsen ist. Es könnte sol-ches der Heil. CvriAreAsricm äs pro-xggüncls ssicle nicht lang verborgen blei-ben ; welche dann von besagtem Ruffaufgewecket bey dem höchsten Kirchen-Blschoff Urbano dem VM. alsobaldbittlich eingekommen ; es möchten ihr»Pabstliche Heiligkeit Gewalt / und Er-laubnuß ertheilen/ von denen Lugen-den/ Todt/ und Wunder-Zeichen di-scs Dieners Christr durch CanonischenProceß Gerichtliche Beschreibung ein-zuhohlen. Die Pabstliche Einwilli-gung ist gleich erfolget r Das Werckaber sothanen Proceßes denen Hoch-würdlgijten Bischöffen von Costantz /und Chur/ wie auch Jhro EminenzFridenco Vorromäo Ertz-Bischöffenzu Manland aufgetragen worden; ebenzu denfelbigen Zeiten ist von Hochge-richten Urbani Vlll. Päpstlicher Hei-ligkeit/ seeligster Gedachtnuß/ ein De-cket ergangen/ trafst welches ins künst-
tig kein Geschafft/ oder Proceß derenEhrwürdigen Dieneren Gottes derH. OonAre§erion solle vorgetragenbörsten werden vor Verfliessung 50.Jahren nach deren seeligen Ableiben.Diser Verordnung hat man unsererSeits das Haupt neigen / und gleich-wohl zuwarthen müssen biß Anno 1686.da der Proceß unseres seeligen Mär-tyrers in die Bewegung/ und durchden Hochwürdigisten Cardinal Orna-te, als koneuL, Anno 1690. der H.LontzreAatlouniit allen rechtlichkFeyr-lichkeiten vorgekommen / von welcherdann derselbe als gültig befunden / underkläret worden. Nachgehens hatman das Werck unter zerschidenenPäb-sten/ und durch mehr ander / und an-dere abgewechslere konenreg allesErnsts getriben. EntZwischen habendie / aus Beselch des PäbftlichenStuhls Verborgene Reliquien des seel.Diener GOttes immerdar fortgefah-ren / durch Würckungder erstaunlichenWunder-Zeichen sich zu verrathen /undostenbahr zu machen/ welche dannauch bey Fürsten / und dem Bolck dasVerlangen/ dieselbige auf den Altar/und der öffentlichen Verehrung ausge-setzt zu wissen/ vergrößerten. Untervilen anderen / welche nach der endli-chen Seelig-oder Heiligsprechung desseeligen Märtyrers seufftzeten / habenihren jdnderheitlichen Eyfer hierzu er-wisen alle Römische Kayfer/ aus demDurchlauchtigsten Hauß Oesterreich /welche nach dessen Marter die Kayser-liche Würbe getragen. Dise / gleich-wie sie sich eyftigst haben anligen las-sen in ihren Erb-und untergebenenLändern den Catholischen Glaubenauszubreiten/ und in der Religion im-mermehr/ und mehr Kirchen zu erbau-en / also haben sie niemahl ausgesetzet/die Römische Päbst mit Anhalten da-hin vermögen/ daß sie ihre / und ves
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