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Helvetia Sancta, H. Schweitzer-Land : das ist ein Heiliger lustiger Blumen-Garten, und Paradeiss der Heiligen; oder Beschreibung aller Heiligen, so von Anfang der Christenheit in Heiligkeit des Lebens, und mancherley Wunderwercken, nicht allein in Schweitzerland, sondern auch an angräntzenden Orthen geleuchtet samt einem Zusatz von dem Heiligen Maryrer Fideli, und der Feyrlichen Enthebung des Seeligen Bruder Clausen, wie auch mit einem ausführlichen Register aller Heiligen, und Seeligen / <<seu>> Paradisus Sanctorum Helvetiae florum zusammen gezogen, und beschriben durch weyland den ehrwürdigen, und wohlgelehrten Herren, P.F. Henricum Murer, der Carthauss Ittingen Profess, und Procurator, etc.
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4-s Von dem Gottseeligm Fidele/

zur Zierde / Aufnahm / und Ehr höchst- tragenes Auflehnen dise also hoch veAermeldten Ertz - Hauses durch ununter- langte Gnad / als wir dessen der Holstbrochene Fruchtbarkeit/ und Geburts- nung/ und von jenem aus der Heil.Folge fort/ und fort Durchläuchtigiste Schrifft gezogenenWahrspruch :

Söhn / und Enckel nachstammen.Stre- öus käslis) proreLkio torris) «8cc. Ver-cke demnach deine von dem Göttlichen tröstet leben / mit deiner allerkräfftigi-^Allmächtigen Armb unterstützte Hand sten Vorbitt zuwegen bringen wirst ;über das Römische Reich aus / und ü- so werden alle getreue dieselbige erken-berschütte selbiges mit dem Frieden, nen/ und alsdann mehr / dann jemah-Strccke sie aus über den Ertz-Hertzog- len voll des Fridens/ und in Danck-lichen Stammen - Baum / und behen- sagung erschallend vor deinen Altar dar-cke Visen mit dem Zweig eines männli- nider gemorsten : (^onürebunrur ribichen Erbens / und wann du auf unser m Lrernum , Sc in Lculumvon dir dem Göttlichen Thron vorge- lseeuli.

Anfang / und Fortsetzung des Geschaffts

der Seelig - und Heiligsprechung des seeligen Märtyrers Fidclis.

n.

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ÜA^Ffentliche Verehrungen / undaufgerichtete Altär seynd all-zeit der herrlichen Tugenden /und nahmhaffter Wunder/ undGutthaten rechtmäßiger Tribut; diseaber jener Verdienste gewesen. Dieerstaunliche Wunder / und Gutthaten/welche der Glorwürdige Blut-ZeugFidelis gleich nach seinem Sieg-pranrgenden Einzug in das OberirrdischeJerusalem unzählbaren hat angedeyenlassen/ seynd durch den Ruffnicht nurSchwaben / und Schweißer/ sonder

durch gantz Leutschland ; auch in mehrandere entfernte Länder getragen mor-gen ; allwo bey männiglich hoch - Undnideren Standts vor Visen Kirchen-Helden so wohl eine ungemeine Hoch-schätzung /als zuversichtliches Vertrau^en selben in waserley Anligen anzuruf-fen ; wie auch eine hitzige Begierd/ th-ue als einen Heiligen/ oder seeliaenMärtyrer öffentlich zu verehren zu dörf-fen / erwachsen ist. Es könnte sol-ches der Heil. CvriAreAsricm äs pro-xggüncls ssicle nicht lang verborgen blei-ben ; welche dann von besagtem Ruffaufgewecket bey dem höchsten Kirchen-Blschoff Urbano dem VM. alsobaldbittlich eingekommen ; es möchten ihr»Pabstliche Heiligkeit Gewalt / und Er-laubnuß ertheilen/ von denen Lugen-den/ Todt/ und Wunder-Zeichen di-scs Dieners Christr durch CanonischenProceß Gerichtliche Beschreibung ein-zuhohlen. Die Pabstliche Einwilli-gung ist gleich erfolget r Das Werckaber sothanen Proceßes denen Hoch-würdlgijten Bischöffen von Costantz /und Chur/ wie auch Jhro EminenzFridenco Vorromäo Ertz-Bischöffenzu Manland aufgetragen worden; ebenzu denfelbigen Zeiten ist von Hochge-richten Urbani Vlll. Päpstlicher Hei-ligkeit/ seeligster Gedachtnuß/ ein De-cket ergangen/ trafst welches ins künst-

tig kein Geschafft/ oder Proceß derenEhrwürdigen Dieneren Gottes derH. OonAre§erion solle vorgetragenbörsten werden vor Verfliessung 50.Jahren nach deren seeligen Ableiben.Diser Verordnung hat man unsererSeits das Haupt neigen / und gleich-wohl zuwarthen müssen biß Anno 1686.da der Proceß unseres seeligen Mär-tyrers in die Bewegung/ und durchden Hochwürdigisten Cardinal Orna-te, als koneuL, Anno 1690. der H.LontzreAatlouniit allen rechtlichkFeyr-lichkeiten vorgekommen / von welcherdann derselbe als gültig befunden / underkläret worden. Nachgehens hatman das Werck unter zerschidenenPäb-sten/ und durch mehr ander / und an-dere abgewechslere konenreg allesErnsts getriben. EntZwischen habendie / aus Beselch des PäbftlichenStuhls Verborgene Reliquien des seel.Diener GOttes immerdar fortgefah-ren / durch Würckungder erstaunlichenWunder-Zeichen sich zu verrathen /undostenbahr zu machen/ welche dannauch bey Fürsten / und dem Bolck dasVerlangen/ dieselbige auf den Altar/und der öffentlichen Verehrung ausge-setzt zu wissen/ vergrößerten. Untervilen anderen / welche nach der endli-chen Seelig-oder Heiligsprechung desseeligen Märtyrers seufftzeten / habenihren jdnderheitlichen Eyfer hierzu er-wisen alle Römische Kayfer/ aus demDurchlauchtigsten Hauß Oesterreich /welche nach dessen Marter die Kayser-liche Würbe getragen. Dise / gleich-wie sie sich eyftigst haben anligen las-sen in ihren Erb-und untergebenenLändern den Catholischen Glaubenauszubreiten/ und in der Religion im-mermehr/ und mehr Kirchen zu erbau-en / also haben sie niemahl ausgesetzet/die Römische Päbst mit Anhalten da-hin vermögen/ daß sie ihre / und ves

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