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Von Gottes Gnaden wür Coelestinus des Heil. Röm. Reichs Fürst, Abbte der Fürstl. Stüfft, und Gottshauss St. Gallen, und St. Johann im Thurthal, etc. Ritter des Königlichichen Ordens der Jungfräulichen Verkündigung Mariae ... / so geben in unserm Fürstl. Stüfft St. Gallen den 7. Arpil 1759 L.S.
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O(-b)O I

delsführeren vorgmohniene Bcstraffung sich zum Beyspr'hl eineskünfftighin friedfertigen Betragens zu Herizen nehmen / undhieraus Unsere huldreiche Gesinnungen / und zum besten desLands hegende mildreiche Zunaigung mit danckbahrlichem Ge-müth erkennen/ mithin auf eine solche Denckungs - Arth män-niglich dergleichen von so übel gesinnten Leuthen zu aigenemVerderben ihres lieben Vatterlandts auf eine höchst gefährli-che Weis angezetelte Ausgelassenheiten vor je - und allzeit ansich selbsten / und anderen verabscheuen ; Als haben Wür hic-mit in dieser Zuversicht Krafft dieses offenen Patents all jenes /was sich noch fernweiter Straffbahres in dieser Sach zugetra-gen/ in eine ewige Vergessenheit setzen / und über all vergange-nes all-und jeden Unseren Angehörigen beeder keiiZionen derGraffschafft Toggenburg eine gäntzliche/ und vollkockeneNach-sehung/ und ertheilen/ und angedcyhcn lassen wollen;

Befehlen dahero Unserm Landt-Vogt/ und Landt-Gericht da-selbst all weitere Untersuchung einzustellen/ und Niemanden inmchrerm weder an Leib/ Ehr/ noch Gut nachzusuchen/ oderzu einiger Verantwortung zu ziehen.

Wür erbetten übrigens GOtt den Allmächtigen / als denallerhöchsten Friedens-Fürsten innbrünstiglich / das Derselbesowohl die zu allgemeinem Wohlstand des Landts errichteteBaadische Vcrglichs-Handlung/ die nunmehro über alle bisanhin vorgewaltete Anstünde von beeden Löbl. Ständen Zürich/und Bern beschehene/ und beliebte Vermittlung in einer bestän-dig-dauerhafften Ruhe erhalten/ und hiervon Die süffeste Frie-dens-Früchten Uns/ und unsere Graffschafft Toggenburg ge-messen lassen wolle; Ermähnen auch alle unsere Angehörige bee-der keijZ.onen Landts-Vatterlich/ daß sie zu gleichem Zihl/und Ende/ als welches den Wohlstand / und Sicherheit desgesambten Landts/ und die Wohlfahrt eines jeden ins beson-dere betrifft/ die Allgüte GOttes durch eifriges / und andäch-tiges Geben/ Christ - auferbaulichen Lebens - Wandel/ und

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