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delsführeren vorgmohniene Bcstraffung sich zum Beyspr'hl eineskünfftighin friedfertigen Betragens zu Herizen nehmen / undhieraus Unsere huldreiche Gesinnungen / und zum besten desLands hegende mildreiche Zunaigung mit danckbahrlichem Ge-müth erkennen/ mithin auf eine solche Denckungs - Arth män-niglich dergleichen von so übel gesinnten Leuthen zu aigenemVerderben ihres lieben Vatterlandts auf eine höchst gefährli-che Weis angezetelte Ausgelassenheiten vor je - und allzeit ansich selbsten / und anderen verabscheuen ; Als haben Wür hic-mit in dieser Zuversicht Krafft dieses offenen Patents all jenes /was sich noch fernweiter Straffbahres in dieser Sach zugetra-gen/ in eine ewige Vergessenheit setzen / und über all vergange-nes all-und jeden Unseren Angehörigen beeder keiiZionen derGraffschafft Toggenburg eine gäntzliche/ und vollkockeneNach-sehung/ und ertheilen/ und angedcyhcn lassen wollen;
Befehlen dahero Unserm Landt-Vogt/ und Landt-Gericht da-selbst all weitere Untersuchung einzustellen/ und Niemanden inmchrerm weder an Leib/ Ehr/ noch Gut nachzusuchen/ oderzu einiger Verantwortung zu ziehen.
Wür erbetten übrigens GOtt den Allmächtigen / als denallerhöchsten Friedens-Fürsten innbrünstiglich / das Derselbesowohl die zu allgemeinem Wohlstand des Landts errichteteBaadische Vcrglichs-Handlung/ die nunmehro über alle bisanhin vorgewaltete Anstünde von beeden Löbl. Ständen Zürich/und Bern beschehene/ und beliebte Vermittlung in einer bestän-dig-dauerhafften Ruhe erhalten/ und hiervon Die süffeste Frie-dens-Früchten Uns/ und unsere Graffschafft Toggenburg ge-messen lassen wolle; Ermähnen auch alle unsere Angehörige bee-der keijZ.onen Landts-Vatterlich/ daß sie zu gleichem Zihl/und Ende/ als welches den Wohlstand / und Sicherheit desgesambten Landts/ und die Wohlfahrt eines jeden ins beson-dere betrifft/ die Allgüte GOttes durch eifriges / und andäch-tiges Geben/ Christ - auferbaulichen Lebens - Wandel/ und
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