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Kurzer Begriff
derer
Päbstl. heiligen Ablähe,
VI
81 -.
weiche
Seine Heiligkeit ?w8 vi. aufdie Kreuze/ Ro-senkränze , und Metavien oder Psennmge, sotik^mus ?. krkuräus V0N kaäkol'purbo, CapU-einer r General währender seiner Vitirarion mitErtheilungder H.Lencäi<kion zuweihen pflegteallergnädtgst verilehen hat.
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A^ls oft man ein Vater unser, oder Ave Mariasa iv oder auch den Glauben an einem von ober-wähnten Oener«! beneäicirten Rosenkränzes von 5. 6.7. ober auch 15 Gesetzt) andächtig be-then wird / so oft gewinnt man ioo. Tage Ablaß.
»8. Welcher auch zu gewinne« von denjenigen, die solchen gc«weihten Rosenkranz wechselweise umeinander adbclhcn.
2. Wer am bemeldten Rosenkränze die 15. Ge-setze , oder den sonst genannten Psalter wird be-then, so oft er solches verrichtet, erlanget jedes-mal über vorbesagte Abläße, auch 7. Jahre undso viele Huadragenen Ablaß.
z. Wer diesen Rosenkranz täglich in Monats-frist wird gebethet haben, der kann ihm, nachBelieben, einen L aq des Monats erwählen, andemselben seine heil. Beicht, Komunion und Ge-beth zur Aufnahme der H. Kirche rc. verrichten,sohin wird er vollkommenen Ablaß erhalten.
4. Welcher einen solchen Rosenkranz die Wo-che