Das 13. Capitel-
Wann zu Zeit der Widerwärtigkeit/der Betrangte nit erstens zu GOtt laufstumb Hilff/ hat er es ungern/ und verlas-set ihne. 178
Das 14. Capitel.
Daß GOtt wegen deß Betrangten /Mißtrauen mit seiner Hilff aufzubleiben/und ihne zuverlaffen gepflegt / wird mitnachdencklichen Exemplen erwisen. 191Das i>. Capitel.
Nach GOtt kan und soll der Betrang-te zu den Menschen/ und erschaffnen Mit-ten in Nöthen/ sonderlichKranckheiten/und dergleichen Trübseligkeiten umb Hilf/Rath/Mittel/und Beystand lausten. 212Das 16. Capitel.
Wie sich GOtt denen / die in ihrerTrübsaal zu ihme umb Hilff lausten / zuerzeigen pflege. 221
Das 17. Capitel.
Niemand soll von GOtt Rechnungbegehren seiner Regierung/und Procedu-ren halber/ die Trübseligkeiten vorauf be-treffend. 234