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Instructio parochorum, de sacramento baptismatis, in necessitate conferendo / [Coelestin Sfondrati]
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Interrogatoria Obstetricibus ä Paro.

chis, ac ctiam Medico proponenda.

i*

^B sie keine vnter den geschwornen Hebammen wissen / dieeines vnchrbarmLebens/ oder demTrunckallzustarck er«geben?

r. Ob die Kinder mit möglichster Bälde zum Heil. Tauff getra»gen werden? Ob auch ihnen jemand bekandt/ der hieran saumseliggewesen rc. ?

z. Wie mit dem Gäch-tauffen sie sich verhalten ? Wie sie eSgemachet? Was dißfalls an einer in der Geburt stehenden Frucht er«fordert werde? worüber / da einige Unwissenheit erscheint/ die noth«wendige inttruLkion zu geben.

Bey solchem Anlaß seynd die Hebamen sonderbar dahin zu vnter«weisen vnd zu befelchncn/daß sie imNothfall Gächtauffens keine sonder-bare Gedancken auffeine Manns-Person machen; Massen im jähr-lichen Mandat/ vnd jüngsten den Herrn Pr-dicanten zugesandtenSpecial- Befelch geordnet/sondern sie selbsten/oder eine andere vorhan«dme ehrliche wol - vnterwisene Weibsperson so bald vnd ohne Verzugden Tauff befohlener Dingen vornehmen / vnd zu dem Ende allezeit/esteye Gefahr oder nit/ mit frischem Wasser versehen seyn/ vnd selbigesin Bereirichasst ymicn.

4. Ob eine Zcithero kein Kind gäch getaufft worden ? Wieviel/ vnd wer? Wie es darmit Hergängen?

s. Ob kein Kind ein Zeithero ohne Tauff gestorben? vnd warum?

6. Ob ihnen nit wissend / daß ein geschworne Hebamme zu einergebührenden Frauen crforderet/die Erscheinung aber gewaigeret? auchob hierdurch Schaden verursachet worden? wie vnd wo?

7. Ob jemand bekandt/so sich S» dem Ende brauchen lassen/ohnedaß sie hierzu Obrigkeitlich verordnet vnd beeydiget? vnd wer ?

8. Ob die Gegne dorthemmb mit gnugsamen Hebamme^sehen?

9. Ob jemand vnter den Geschwornen sich befinde/die nisam vntcrricht? auch ob deßwegen sich keine Vnglücks-Fäll rvnd mit wem?