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Der Marktplatz.
das landesherrliche Hoheitszeichen, das hessische Wappen, trug. Beieiner später erfolgten Erneuerung in den Tagen der Renaissance wardstatt dessen eine Flora aus den Brunnenstock gestellt, welche alsdann1861, bei der gänzlichen Umgestaltung des Kumpfes, dem Ritter St.Georg weichen mußte, in der irrigen Meinung, letzterer sei der Schutz-patron Marburgs, da das Marburger Wappen einen Reiter im Schildeführt.
Neben diesem Kumpfe ward, nachweisbar seit dem 16. See., dasstädtische Gericht unter freiem Himmel gehegt, weshalb dasselbe dasKampfgericht genannt wurde. H
Außerdem diente zur Hegung dieses Gerichtes, wahrscheinlich bei zuungünstigem Wetter, auch die untere Rathaushalle.
In der unmittelbaren Nähe befand sich daher der Pranger, Kakgenannt, an dem die Feld- und Gartendiebe vermittelst eines Halseisensangeschlossen und, mit den eingeschnürten, gestohlenen Früchten um denHals, sowie mit einer, ihr Vergehen namhaft machenden, Tafel, öffent-lich ausgestellt wurden.
Früher wurden die Gartendiebe dahier auch in einen eisernen Draht-korb auf der Weidenhäuser Brücke gesetzt und alsdann in das Wasser„geschnäppt", welche Strafe Bürgermeister und Rat am 3. Februar 1638unter dem Glockenschlage, aus hiesigem Pfarrkirchhofe androhen ließen?)
Unverbesserliche Verbrecher wurden aber mit Ruten ausgestrichenund, unter besonderen Umständen, mit glühenden Eisen aus beide Backengebrannt und alsdann der Stadt und des Landes verwiesen. Bei derAusführung nach dem Barfüßerthvre durch die Bettelvögte oder Henkererhielten dieselben bei jedem in die Straße einmündenden Gäßchen oderGasse noch Staupschläge zur Erinnerung und Warnung, nie wieder einedieser Gassen zu betreten.
Auch ein Trillhäuschen stand neben dem Brunnen, in das die Misse-thäter wie in einen engen Käfig gesetzt und alsdann mit demselben,unter dem Spott des Volkes, schnell herumgedreht wurden. Außerdemvervollständigte noch ein Schnappgalgen die Strafmittel der hiesigenMarktplatzjustiz. An diesem Galgen zog man die Verurteilten in dieHöhe und ließ dieselben alsdann wieder schnell herab, welche Prozedur„schnäppen" genannt und namentlich an liederlichen Frauenspersonen
*) W. Bücking, Marburg S. 27.
2) Vgl. Zeitschrift für Hess. Geschichte N. F. Bd. 6 S. 84.