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richtswesen, die Konsequenzen der neuen Staatsform zuziehen und also die Massen der Bildung teilhaftig zumachen und der Kirche die Herrschaft über die Schulezu entziehen. Die Aufgabe wurde mit bewundernswerterEnergie in Angriff genommen und ist in diesem Augen-blick zu einem guten Teil gelöst. Wenn das Ziel nochnicht vollständig erreicht ist, so kennzeichnen doch diebisher zustande gebrachten Gesetze bereits mit vollerKlarheit den Geist, der fernerhin im französischen Volks-schulwesen herrschen wird. Auch wenn über kurz oderlang politische Veränderungen einen neuen Umschwungder französischen Unterrichtspolitik herbeiführen sollten,würde dieselbe nicht nur die Wirkungen dieser Gesetze,sondern auch einen guten Teil der Gesetze selbst nichtmehr aufheben können.
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Das Volksschulwesen ist in Frankreich kaum überfünfzig Jahre alt. Nachdem der Staat sich bis zum Endedes vorigen Jahrhunderts der zu lösenden Aufgabe nichteinmal bewusst geworden, war, widmete die Revolutionder geistigen Hebung der unteren Klassen zwar warmesInteresse, gelangte aber nicht zu praktischen Erfolgen.Napoleon I. war nur auf die Erziehung von Soldaten be-
*) Für die vorliegende Arbeit wurden hauptsächlich folgende Quellenbenützt: Block, Dictionnaire de l’administration franqaise, 2. ed. 1877 unddie dazu erschienenen Supplemente; die einschlagenden Jahrgänge von Sirey’sRecueil des lois et des arrSts; die einschlagenden Jahrgänge der Annalesdu senat et de la chambre des deputes; F erneu il, La reforme de l’enseigne-ment public en France, Paris 1879; Bouillier, L'universite sous M. Ferry,Paris 1880; Breal, Quelques mots sur l'instruction publique en France, 3. ed.Paris 1881; Breal, Excursions pedagogiques, Paris 1882.