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Die französische Volksschule unter der dritten Republik / von Dr. Ludwig Jolly
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75
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und vollends in der Ausschliessung des Religionsunterrichtsaus derselben einen Fortschritt sähe. Wenn es zu be-klagen ist, dass der französische Staat sich erst so spätdazu aufraffte, die Verwaltung der Schule ganz in dieeigene Hand zu nehmen und der Kirche zu entziehen,der das rechte Interesse dafür fehlt, so hatte es dochkeinen Sinn, jede Unterstützung der Kirche bei derAufsicht zu verschmähen und ihr den Mitgebrauch derSchule für die religiöse Erziehung zu versagen. Der ersteSchritt richtet sich damit, dass die durch das Ausscheidender Geistlichkeit aus der Schulinspektion entstandeneLücke unausgefüllt bleibt, der andere ist kaum andersals durch eine Intoleranz zu erklären, die der der katho-lischen Kirche vorgeworfenen nichts nachgibt.

Sodann kann getadelt werden, dass diese Massregelnals erste gegen die Kirche ergriffen wurden, und dassnicht anderen, zur Bekämpfung einer staatsgefährlichenWirksamkeit viel dienlicheren Schritten der Vorrang ge-geben wurde. Vor allem der Aufhebung der kirchlichenLehrorden, die nicht nur eine ungeheure Zahl von Privat-schulen unterhalten, sondern sogar den vierten Teil deröffentlichen Schulen im Besitz haben. Im Vergleich mitdem in diesen Schulen auf die Jugend des Landes ge-übten Einfluss ist der durch Religionsunterricht und geist-liche Schulinspektoren geübte offenbar von geringer Be-deutung. Während der Religionsunterricht nur einezeitlich beschränkte und die geistliche Schulaufsicht nureine indirekte Einwirkung auf die Schüler darstellt, habendie kirchlichen Schulen die Kinder beständig in der Handund beherrschen dieselben gänzlich. Ebenso wäre dieBefreiung der Lehrer vom Kirchendienst dringender ge-