18 ZWEITER VORTRAG: GRAMMATIK UND ÜBERSETZUNG.
Ankläger
Acc.
the King
den König
Rufer
Voc.
0 King
o König
Wegnehmer
Abi.
front the King
von dem König.
Die „mehrere Zahl“ dem entsprechend.
Ja, haben wir das Recht, hierüber zu lachen? ImFranzösischen und im Englischen sind wir den Vokativund den Ablativ hierzulande freilich los, mit nichten aberim Deutschen. Da bringt sie der angehende Sextaner als Vor-bereitung auf das Lateinische von der Vorschule mit. So alsoverstehen wir noch heute den an sich ganz richtigen Satz derhessischen Schulordnung von 1618, dafs „man zur lateinischenSprach nicht schreiten soll, man habe denn unsere angebornedeutsche Sprache zuvörderst nach Notdurft und genugsambgelernet“!
Offelens zweiter Teil enthält als Seitenstück die deutscheGrammatik für Engländer, der dritte, laut Vorrede, „vieleherrliche Gespräche“, worin englische und deutsche Realienschon recht ausgiebig — und ergötzlich — behandelt werden.Übungen zum Übersetzen, zum „Hinübersetzen“, aber suchtman auch in dieser Grammatik von 1687 zum Glück nochvergebens. Die „Übersetzungsmethode“ zur Herrschaft zubringen, war dem 18. Jahrhundert Vorbehalten, das in diesemPunkte mit nichten das Jahrhundert der Aufklärung ist.
Um die Mitte aber dieses Jahrhunderts beginnt ein neuerAbschnitt der Geschichte des Unterrichts in Deutschlandmit der Gründung de% „Realschulen“. Schon 1702 wurdein Franckes Pädagogium zu Halle Französisch durch einendeutschen Lehrer unter Beihülfe eines französischen Mahregelehrt. Die erste sogenannte „Realschule“, die aber mehreine Fachschule als eine Realschule in unserem Sinne war,eröffnete ein Kollege Franckes, Semler, in Halle 1706; dieerste Realschule von Bestand wurde 1747 in Berlin durchFranckes Schüler Hecker begründet — auch sie freilich eineFachschule oder, wie Ziegler in seiner Geschichte derPädagogik (1895) sagt, ein ganzes Bündel von Fachschulen.