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Freihandzeichnen erwerben müssen, also für diedein Knnstgewerbe zngehörenden Berufe, namentlichin der Regel für:
Bildhauer, Ciseleure, Gvld- und Silber-arbeiter, Kunstdrucke)', Kunstformer, Lackierer,Lithographen, Mater, Photographen, Kunstschlaffer, Kunststicker, Stukkateure, Kunsttischler,Töpfer, Xylographen, Weber und Musterzeichner;
b) Freihändiges Fachzeichnen für alle, dieFreihandzeichnen 14 erledigt haben und des Frei-handzeichnens I nicht bedürfen, namentlich in derRegel für:
Buchbinder, Dekorateure und Tapeziere, Kon-ditoren, Korbmacher, Pvsnnientiere, Schneider,Schuhmacher;
e) Zirkel- und Prvjcktivnszeichnen für die,welche Freihandzeichnen 4l durchgemacht habenund weder Freihandzeichnen l noch freihändigesFachzeichneu nötig haben, namentlich in der Regelfür:
Gärtner, Kunstglaser, Steindrucker,Stepper;
<l) Geometrisches Fach zeich neu für alle imZirkel- und Prvjektivnszeichnen vorgebildetenSchüler des 2. Schuljahres.
Auf der I. Untcrrichtsstnfe:
1. Deutsch und Rechnen I (einseht. Buch-führung und Veranschlagen) für alle Schüler;
2. Zeichnen:
n>) Freihändiges Fachzeichneu und zwar«. für die kunstgewerblichen Berufe; dieses Zeichnenteilen alle Schüler, welche Freihandzeichnen lerledigt haben;