Eigenschaft besaß, warum ließ er sich dann nicht von un-bekannten Personen verwunden? Warum warf er sich nichtunter die Räder eines Wagens oder stieß seinen Kopf durchein Glasfenster?
Bei dem automatischen Schachspieler habe ich michimmer gewundert, daß niemand auf den Gedanken kam,durch einen recht scharfen Schnupftabak oder ähnlicheMittel die Anwesenheit eines Menschen festzustellen. Auchhier lag der Schwindel auf der Hand. Wer mit Holz undein paar Rädern und Schrauben einen vorzüglichen Rech-ner herstellen kann, braucht ja nur ein Dutzend solcherAutomaten zu fabrizieren und diese für sich in Kontorsusw. arbeiten zu lassen. Seine Arbeiter wären die denk-bar billigsten, denn sie brauchen ja höchstens etwas Ma-schinenöl.
Mit Recht macht man auch den Spiritisten den gleichenVorwurf, daß sie niemals etwas leisten, was wirklich einBeweis für die Richtigkeit ihrer Angaben wäre. Ich binder letzte, der da bestreitet, daß es Naturkräfte undErscheinungen gäbe, die uns heute völlig unbekannt sind.Ich brauche nur an die Elektrizität und an die Röntgen-strahlen zu erinnern, die doch schon von jeher existierten,obwohl die klügsten Köpfe des Altertums von diesen nichtswußten, von jener kaum etwas ahnten. Behauptet nunjemand, er könne mit den Geistern Verstorbener sich unter-halten, so kann ich nur erwidern: Das ist ja eine herrlicheGabe! Denn wie entsetzlich ist es, daß wir bei so vielenErmordeten nicht wissen, wer der Täter gewesen ist. DieStrafrechtspflege könnte den Spiritisten nicht dankbar ge-nug sein für die Unterstützung, die sie durch diese erhielte.Gerade während ich vorstehendes niederschreibe, hat sichin Berlin ein Fall zugetragen, der nicht geringes Auf-sehen erregt hat. Eine Frau wird tot aufgefunden, dieSachverständigen bekunden, daß sie wahrscheinlich durchSelbstmord geendet sei. Da sie zuletzt mit ihrem Gattenzusammen gewesen war, der nach ihrem Tode ins Aus-land ging, überdies sich keines guten Leumundes erfreute,so wird gegen diesen die Anklage erhoben. Es kamen nocheinige andere Indizien hinzu, und so wurde der Ehemannvom Schwurgericht trotz seines beständigen Bestreitenszum Tode verurteilt. Selbst die Deutsche Juristen-Zeitungtrat dafür ein, diesen rechtskräftig Verurteilten zu be-gnadigen. Denn es stände doch nicht einmal fest, daß die