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Bericht und Antrag an den Gemeinderath der Stadt Bern über die Errichtung von Lehrwerkstätten / [Kommission für Lehrwerkstätten]
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Zu näherer Erläuterung und Begründung dieser Kostenanschläge ist Folgendes zu bemerken:

Irauenarbeitsschule.

Die Frauenarbeitsschule, deren Errichtung beantragt wird, wird die nöthige Lehrzeit für Erler-nung des Berufes als Schneiderin nicht ersetzen, hingegen als zweckmäßige Vorbereitung aus die eigentlicheFachausbildung zur Hebung des Bekleidungsgewerbes, sofern es Frauenarbeit betrifft, beitragen, sre wirferner für Bekleidungsarbeiten, die zu Hause gemacht werden können, die nöthige Anleitung geben und -n dieserBeziehung eine Lücke in den gegenwärtigen Verhältnissen ausfüllen. Das Jnslebentreten eures Garantieveremsfür Errichtung und Leitung der Frauenarbeitsschule wäre sehr zu begrüßen. Sollte jedoch «n Garantieveremnicht gebildet werden können, so wird beantragt, daß die Gemeinde, aus Grund des oben mitgetheilten Koste, -anschlages, die Sache selbst an die Hand nehme.

Lehrwerkstätte.

Das für den Eintritt in die Lehrwerkstätten festzusetzende Alter darf nicht zu weit vorgerückt fern, dennes kömmt viel darauf an, daß die Hand gehörig geübt und gebildet werden könne. Hingegen Ware es kaumzweckmäßig, daß der Eintritt in die Lehrwerkstätte schon während dem schulpflichtigen Alter stattfinden würd.Während der Schule mag sich der Knabe im Handfertigkeits-Unterricht oder in Flickarbecken üben; der Beruf -erlernnnq kann er sich erst mit Erfolg widmen, wenn er die Schule nicht mehr zu besuchen hat, was atnicht ausschließt, daß Knaben schon vor dein zurückgelegten 15. Altersjahr in die Lehrwerkstätte aufgenommenwerden, wenn sie nach bestandener Prüfung nach 8 3 des Gesetzes aus der Primärschule entlassen w dkönnen. Der Eintritt in die Lehrwerkstätte, die, um zum Ziele zu führen. Zeck und Kräfte der Lehrt > gvollständig in Anspruch nehmen wird. kann somit erst nach beendigter Schulzeit, d. h. nach vollendetem 15. odfrühestens 14. Altersjahr stattfinden. ^

Bei der Einrichtung der Lehrwerkstätten wird ein Hauptaugenmerk auf die Mittheilungsgabe der Lehrund deren redliches Bestreben, die ihnen anvertrauten jungen Leute zu tüchtigen Handwerkern heranzub, enzu richten sein. Der Vorsteher wird gleichzeitig als Hauptlehrer den technischen Arbeitsunterricht zu leiten uitheilweise selbst zu ertheilen haben. Der theoretische Unterricht sodann wird sich unmittelbar an die PratzeGewerbsausübung, in welche die Lehrlinge eingeführt werden sollen, anschließen müssen. Für diejenigen Fächer,kn denen nicht in der Werkstätte selbst Unterricht ertheilt werden kann, wird dieselbe mit der Handwerkerschu e,fowie mit der Kunstschule zu verbinden sein. Hierbei kömmt namentlich der Unterricht im Zeichnen in Betracy .

In der Metallbranche muß der Unterricht ausgeschieden werden nach dem Bearbeitungsgegenstan eund den einzelnen dabei vorkommenden Arbeiten. Das Umbiegen, Bördeln, Falzen, Lothen dient fast au -schließlich dem Spengler, das Schmieden, Feilen, Drehen, Gießen, Schleifen dem angehenden Schlosser, Schmu ,Drechsler Gießer und Mechaniker. Die Trennung nach diesen beiden Hauptbranchen ist im vorliegenden Unter-richtsplan der Lehrwerkstätte für Metallbearbeitung durchgeführt. Durch den Unterricht in der Abtheilung fürEisenbearbeitung kann nicht vollständige Ausbildung der Lehrlinge in den einzelnen Gewerbszweigen bezwecnWerden; dieser Unterricht kann überhaupt die praktische Lehrzeit, wegen der großen Anzahl der einzelnen Oe-werbszweige in dieser Branche, nicht ersetzen. Allein er wird den angehenden Mechanikern, Schlossern, Schmieden.Kupferschmieden, Gießern u. s. w. eine allgemeine Uebersicht und Kenntniß der Metalle und ihrer Bearbeitung,der Kombination verschiedener Metalle, der Aggregate, sowie der Werkzeuge und Maschinen, ihrer Benutzungund Behandlung, mit a. W. eine tüchtige Vorbereitung verschaffen, welche dieselben befähigen wird, einenbestimmten Beruf zu wählen und mit den erworbenen Vorkenntnissen rasch und vollständig zu erlernen.

Jii den Kostenanschlägen wird gemeinschaftliche Verköstigung vorgesehen; die Nacht dagegen werden dieLehrlinge zu Hause zubringen müssen, denn die Errichtung gemeinschaftlicher Schlafstellen würde den Bedarfan Lokalitäten und daher die Ausgaben für Miethzinse bedeutend vermehren. Es wird aus diesem Grimd vonLetzterem abgesehen, im klebrigen aber daran festgehalten, daß Konviktleben eingeführt, damit die Zeck ge-hörig ausgenützt werde, und damit alle Lehrlinge gut genährt seien, was bei der anhaltenden und etwas an-strengenden Arbeit, an welche dieselben in der Lehrwerkstätte gewöhnt werden müssen, nöthig ist..

Das Lehrgeld wird in den Kostenanschlägen möglichst niedrig, aus Jr. 150 für den zweijährigen Kursfestgesetzt, damit die Lehrwerkstätte für Alle zugänglich sei.