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ohne Angabe der Gründe, aber unter schriftlicher Anzeige an denandern Vertragschliessenden, binnen drei Tagen vorn Vertrag zurück-zutreten. Geschieht dies, so ist dem Lehrmeister eine Entschä-digung von Er..per Tag zu entrichten.
Gegenseitige Verpflichtungen.
§ 4. Der Lehrmeister verpflichtet sich:
a) den Lehrling nach besten Kräften in der durch den Zweckeiner möglichst allseitigen Ausbildung gebotenen Stufen-folge in den Kenntnissen und Fertigkeiten des in § 1 be-zeichneten Berufs oder Berufszweiges zu unterrichten;
b) den Lehrling nur soweit zu andern als beruflichen Dienst-leistungen anzuhalten, als die Erlernung des Berufes da-durch nicht beeinträchtigt wird;
c) den Lehrling human zu behandeln, erzieherisch auf ihn ein-zuwirken und nach Möglichkeit über seine sittliche Auf-führung zu wachen;
d) dem Lehrling nach vollendeter Lehrzeit ein Lehrzeugnis aus-zustellen. Wird das Vertrags Verhältnis in gegenseitigemEinverständnis oder durch richterlichen Entscheid vorzeitig-gelöst, so ist der Lehrmeister nur verpflichtet, auf Ver-langen die Art und Dauer des Lehrverhältnisses zu be-scheinigen.
§ o. Der Lehrling ist dem Lehrmeister und den ihm vondiesem Vorgesetzten zu pünktlichem Gehorsam verpflichtet. Erhat sich eines gesitteten Benehmens zu befleissen und alle Auf-merksamkeit auf die richtige Erlernung seines Berufes zu lenken.Er soll die Interessen seines Lehrmeisters nach Kräften wahrenund in allen Geschäftssachen Verschwiegenheit beobachten. Erhat sich in allen Teilen der Hausordnung des Lehrmeisters zuunterziehen. — Bei pflichtwidrigem Verhalten des Lehrlings hatder Lehrmeister den Vater bezw. Vormund zu benachrichtigen, 1 )damit auch dieser seinen Einfluss geltend machen kann.
Sollten beim Lehrling wegen seiner Zugehörigkeit zu irgendeinem Verein Unzukömmlichkeiten entstehen, so behält sich derLehrmeister vor, dem Lehrling die Angehörigkeit zum betreffendenVerein zu verbieten.
§ 6. Der Lehrling ist während der ganzen Lehrzeit zum
*) Siehe Note 12 nachstehend.