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Nach dem Ableben des letzten burgundischen Königs fiel 1032auch das westliche Helvetien an das deutsche Reich. Dessen Kaiserließen lange Zeit unser Land durch die Herzoge von Zähringenregieren, wovon einer die Stadt Freiburg und ein anderer dieStadt Bern gründete. Nach ihrem Aussterben herrschten Bischöfe,Klöster, Ritter, Freiherren und Grafen über einzelne Landesteile.Obcrherr aller war der deutsche Kaiser.
Unter den Grafen Helvetiens ist Rudolf von Habsburg derbekannteste. Sein Stammschloß steht im Kanton Uargau. Er führtemanche Fehde mit geistlichen und weltlichen Herren, wobei er meistneue Gebiete eroberte. Daneben war er ein leutseliger Mann. Erunterhielt sich mit Hohen und Niedern, besonders gern mit Hand-werkern. Einst klagten seine Soldaten auf einem Kriegszuge überHunger. Da zog Rudolf auf einem Acker eine Rübe aus und aß sie;den Soldaten riet er, ein Gleiches zu tun. — Rudolf war nicht nurim Aargau, sondern auch im Zürichgau Landgraf, d. h. kaiserlicherStatthalter. Im Jahre 1273 wurde er sogar deutscher König. Jetztbenutzte er auch die Königsmacht zur Erweiterung seiner Besitzungen.Nach und nach erwarb er durch Erbschaft, Kauf und Eroberung großeGebiete in der jetzigen Schweiz. Er starb im Jahre 1291.
4. Der ewige Bund der drei Waldstätte.
Die Bewohner der Waldstätte Uri, Schwyz und Unterwalde nwaren ein einfaches, biederes Hirtenvolk. Sie waren nicht frei, sondernstanden wie alle Bewohner Helvetiens unter dem deutschen Kaiser.Er ließ die drei Länder durch Statthalter regieren. Als solche hatteer die Grafen von Habsburg ernannt. Da diese sehr länder-gierig waren, fürchteten die Waldstätte, allmählich eigentliche Unter-tanen der Habsburger zu werden. Daher baten sie den Kaiser, sievon deren Herrschaft zu befreien. Ihr Wunsch ging großenteils inErfüllung. Das Reichsoberhaupt erteilte 1231 den Urnern und1240 den Schwhzern einen Freibrief. Dadurch wurden beide Länderreichsfrei; sie standen von jetzt an unter keinem andern Herrn alsdem deutschen Kaiser. Die Männer konnten an der Lands gemeindeselber über die Angelegenheiten des Landes beraten und beschließen.Leiter der Landsgemeinde war der Landammann.
Allein die Grafen von Habsburg wollten die Befreiung der beidenLänder nicht gelten lassen. Daher waren die Unter und Schwhzerum ihre Freiheit sehr bekümmert, besonders als 1273 Graf Rudolf