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Lehr- und Lesebuch für das achte Schuljahr der Primarschulen des Kantons St. Gallen / nach Vorlage der kantonalen Lehrmittelkommission hrsg. vom Erziehungsrat des Kantons St. Gallen
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130
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5. Als die Beschirmer Mailands sind die Eidgenossen demHerzog Maximilian zweimal zu Hilfe geeilt. Beide Mal kämpften sie alleingegen die Franzosen. Die Liga war in die Brüche gegangen und Venedigsogar agf die Seite Frankreichs getreten.

Das erste Mal kam es 1513 zur Schlacht bei Novara, wo dieEidgenossen einen glänzenden Sieg über die Franzosen erfochten, das zweiteMal, 1515, zur Schlacht bei Marignano, wo die Eidgenossen eine schwereNiederlage erlitten.

Der Ausgang des Krieges: Die Eidgenossen gaben gegengroße Geldzahlungen ihre Schutzherrschaft über Mailand auf und schlössen1516 einen ewigen Frieden mit Frankreich. Der König aber ruhte nicht,bis er mit den Eidgenossen auch noch ein Bündnis zustande gebracht hatte.

Infolge dieses Bündnisses fanden noch zwei Nachzöge im SoldeFrankreichs statt. Beide endeten mit schweren Niederlagen.

Die Folgen für das Herzogtum Mailand: Es wurdeden Franzosen wieder entrissen, war lange Zeit spanisch, dann österreichischund wurde erst 1859 italienisch.

Die Folgen für die Eidgenossen: Durch den Ausgangder Mailänderzüge hatten sie zweierlei eingebüßt: ihre Großmachtstellungund ihren althergebrachten Waffenruhm. Seit sie nicht mehr für unbesieg-bar galten, wurden sie auch nicht mehr so gefürchtet und mit Bündnissenumworben. Aber auch ihnen selber war die Lust vergangen, sich in dieeuropäischen Händel einzumischen. Von da an blieb die Eidgenossenschaftbei den kriegerischen Verwicklungen der Nachbarstaaten neutral.

Dem einzelnen Manne aber blieb es unverwehrt, fremde Kriegs-dienste zu nehmen, und die Schweiz ist noch Jahrhunderte lang derWerbeplatz für Europa gewesen. Man berechnet die Zahl der schwei-zerischen Kriegsknechte, die in Frankreich, Sardinien, Rom, Neapel,Spanien, Holland dienten, auf 30 40,000 jährlich. Erst die Bundes-verfassung von 1818 hat dem Söldnerwesen ein Ende gemacht.

VIII. Erweiterung der VHI-örtigen zur XlH-örtigenEidgenossenschaft?)

Freibnrg und Solothurn.

Beide wurden nach den Burgunderkriegen, im gleichen Jahr, amgleichen Tag und durch die gleiche Urkunde als neue Orte in den Bund

) Vergl. VI. Lesebuch Nr. 76/77, 84.