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Geisteskranke dient und sich schon lange als viel zu klein erwies, wurde dasAsyl in Wyl erbaut und mehrmals erweitert. Auch diese Anstalt ist eine über-aus segensreiche Schöpfung. Sie gewährt vielen Altersschwachen, Gebrech-lichen und besonders den Ärmsten der Arnien, den Geisteskranken, Aufnahmeund fürsorgliche Pflege. In frühern Zeiten konnten viele von diesen Ver-lassenen nicht in Anstalten untergebracht werden und mußten meistens ein rechtkünnnerliches Leben fristen. Mit Hilfe des Staates wurde ihr Los gemildert.
ck. Die Wohlfahrt des Volkes, wie das Fortkommen des Einzelnenerfordert vor allem ein gewisses Maß von Bildung und eine guteErziehung der Jugend. Darum sorgt der Staat für genügendenSchulunterricht und verlangt, daß alle Kinder die Schulen besuchen. Eltern,die ihre Kinder unentschuldigt von der Schule fern halten, werden bestraft;würden sie aber eine gute Erziehung vernachlässigen oder gefährden, somüßten die Behörden in ähnlicher Weise wie für verstorbene Eltern, dieelterliche Gewalt andern übertragen. Der Staat unterstützt das Schul-wesen mit großen Summen. Er liefert jedem Schüler unentgeltlich diegedruckten, obligatorischen Lehrmittel. Er leistet an solche Schulgemeinden,die mit hohen Steuern belastet sind, alljährlich aus eigenen Mitteln er-hebliche Beiträge, zur Zeit Fr. 100,000.— und erforderlichenfalls bis 35 °/ 0an die Kosten für Erstellung neuer und die Reparatllr älterer Schulhäuser,für Anschaffung von Schulbänken rc. und Anlegung von Turn- und Spiel-plätzen. Er sorgt auch für Bildung und Erziehung solcher Kinder, diewegen körperlicher und geistiger Gebrechen vom Besuch der Volksschule aus-geschlossen find und leistet Beiträge an Taubstummen- und Rettungsanstalten,sowie auch an Schulen für schwachsinnige Kinder. Der Staat bezahlt auchgroße Summen an Fortbildungs- und Sekundärschulen und unterhält aus-schließlich aus seinen Mitteln die Kantonsschule in St. Gallen und dasLehrerseminar in Rorschach. An arme, talentvolle und fleißige Schüler,die sich höhern Studien widmen wollen, leistet der Kanton Stipendien. Erbezahlte für das gesamte Schulwesen tui Jahre 1905 über 800,000 Fr.
Das Waisenversorgungsgesetz verordnet, daß die Waisenkinder nichtmehr in Armenhäusern bei den erwachsenen Armen, sondern in eigenenWaisenanstalten oder in Familien untergebracht werden sollen. Der Staatwirkt darum mit bei dem Bau der Waisenhäuser und beaufsichtigt die Ver-sorgung der Waisenkinder.
Weil die Religion die kräftigste Grundlage des persönlichen Charakters,der rechtlichen, friedlichen und wohlwollenden Beziehungen zwischen denMenschen, wie auch der öffentlichen Ordnung ist, gewährleistet der Staatfeierlich die Konfessionen und die Ausübung ihres Gottesdienstes undräumt Schullokale und Zeit ein zur Erteilung des Religionsunterrichtes.