7. Beschwerde.
Tit. Gerichtspräsidium
N. N.
Hiemit sehe ich mich leider genötigt, bei Ihnen gegen dasBetreibungsamt U. U. Beschwerde zu führen und Sie um Abhilfezu ersuchen. Der Grund ist folgender:
Trotz Verwertungsbegehrens vorn 1. April 1. J. und dreimaligerbrieflicher Reklamationen bekam ich bis zur Stunde weder Geld,noch eine Stundungsanzeige.
Die Akten liegen bei genanntem Amte.
Auf Wunsch stehen Kopierbuch und Postbüchlein zur Ver-fügung.
Hochachtend
X. X.
Ausgabe: Führt einen andern mehrfach vorn vorstehendenabweichenden Forderungsfall in ähnlicher Weise durch.
8. Arrestbegehren.
An das Tit. Bezirksgerichtspräsidium O.-Rheintal
Altstätten.
Hiemit ersuche ich um Erlass eines Arrestbefehls gegenJoseph Enderlin von Andelsbuch, z. Zt. auf dem Markte, dahier.
Als derselbe noch in Montlingen wohnte, verlor ich an ihmlaut beiliegendem endgültigem Verlustschein die Forderungssummevon Fr. 512.70.
Als Arrestgegenstände nenne ich: Pferd und Wagen und einePartie Schindeln, mit denen er soeben auf hiesigem Markte auf-gefahren ist. Der gesetzliche Arrestgrund ist nach dem Gesagten:
Mangel eines schweiz. Wohnsitzes,
Ein endgültiger Verlustschein.
Für die Gebühren erbitte ich mir Nachnahme.
Der Zahlungsbefehl ist begehrt.
Hochachtend
Leuchingen, den 7. November 1907.
Jos. Bücher, Xavers.