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Lehr- und Lesebuch für das achte Schuljahr der Primarschulen des Kantons St. Gallen / nach Vorlage der kantonalen Lehrmittelkommission hrsg. vom Erziehungsrat des Kantons St. Gallen
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Der s. Zt, von ihm ausgestellte, verloren gegangene Schuld-schein wird hiemit als entkräftet erklärt. Für allfälligen Missbrauch,der zum Schaden des Herrn Rohner mit genannter Urkunde ge-trieben würde, hafte ich demselben.

Heiden, den 15. Januar 1908.

Jb. Holdener.

II. In verzugsetzungserklärung.

Hiemit setze ich Herrn Theodor Niederer, Holzhändler, Leuch-ingen, für Einhaltung des am 12. Oktober 1. J. gegenüber mir ein-gegangenen Lieferungsvertrages eine letzte Frist von 20 Tagena dato, mit der Androhung, dass bei unbenutztem Ablauf dieserFrist der Vertrag aufgelöst sei.

Vergl. Art. 95 und 122 des schweiz. Obligationenrechts.

Berneck, den 1. Januar- 1908.

Chargt. Johs. Turnherr.

12 . Sicherungsschein (Revers).

Hiemit erkläre ich zuhanden des Herrn Johs. Brunner, dahier,und seiner Rechtsnachfolger, für mich und meine Rechtsnachfolger,dass aus der mir erteilten sehr verdankenswerten Erlaubnis derMitbenutzung seiner Guterstrasse zu keinen Zeiten ein Recht ab-geleitet werde.

Widnau, den 13. Dezember 1907.

Andreas Frei.

VI. Zweiseitige Verträge.

1. Kaufvertrag.

Zwischen Hans Maier und Jakob Müller, beide in Eichberg,ist heute folgender Kaufvertrag zustande gekommen:

1. Maier verkauft an Müller sein Pferd, Rapp, um den Kauf-preis von Fr. 1200..

2. Für Gesundheit, Zügigkeit und Vertrautheit des Pferdeswird garantiert.