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erließen strenge Gesetze zur Ausrottung heidnischer Sittenund Gebräuche. Das wildeste Volk beugte seinen stolzenNacken unter das sanfte Joch des Christenthums; dieRuhe im Osten Europa's war gesichert.
XXX. Heinrich IV. und Gregor VII.
Je inniger Kirche und Staat im Mittelalter mit ein-ander verbunden waren, um so leichter konnten unbefugteEingriffe in die gegenseitigen Rechte vorkommen. SolcheEingriffe hat man vorzüglich dem großen Papste Gregor VIl.vorgeworfen, der lange Zeit mit König Heinrich IV. vonDeutschland in einem unheilvollen Kampfe lag. Wirwerden aber sogleich sehen, daß diese Anklage, wie so vieleandere, auf Irrthum beruhte. Man übersieht nämlich,daß das tief christliche Mittelalter dem PapsteRechte zuerkannte, die er an und für sich alsPapst nicht besaß, an die er sich aber, einmaldurch einen positiven Rechtszustand ihm zu-erkannt, halten mußte. Das ist der Maßstab, wel-chen man an die Ereignisse der damaligen Zeit legenmuß. Von diesem Gesichtspunkt aus hat man auch dasVerfahren des Papstes Gregor gegen Heinrich, sowie derPäpste ini Mittelalter überhaupt, zu beurtheilen.
Hilde brand, aus niederem Stande geboren, warvon der Vorsehung zum Reformator der Kirche ausecsehen.Er empfing seine erste Bildung in Monte Cassino undbegab sich dann in das weltberühmte Kloster Cluny inFrankreich, wo er ob seiner Frömmigkeit und Wissenschaftschon als junger Mönch zum Prior gewählt wurde. PapstLeo IX. zog den frommen, gelehrten Prior nach Romund bediente sich seines weisen Rathes. Alle nachfolgendenPäpste schenkten ihm ihr Vertrauen; denn er war einkluger, besonnener, sittenreiner Mann, voll Demuth undHerzensgüte. Oefter wurde er als päpstlicher Legat nachFrankreich und Deutschland gesendet, so daß er die Zu-