Buch 
Bilder aus der Weltgeschichte : ein Lehr- und Lesebuch für Gymnasien, Lehrerseminarien und andere höhere Schulen, sowie zum Selbstunterrichte / von Wilhelm Oechsli. 3. Teil (zweite Hälfte) / Neueste Geschichte bis zur Gegenwart
Entstehung
Seite
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Parteien zu versöhnen und, wenn dies nicht gelang, in kleinen Sachenzu entscheiden hatte. Jeder Distrikt erhielt ein Zivilgericht fürEigentumsstreitigkeiten u. dergl., jedes Departement ein Kriminal»gericht, das mit Geschworenen aus dem Volke zusammen die Ver-brechen zn beurteilen hatte; endlich als Obergerichtshof für das ganzeLand waltete ein Kassationsgericht, welches die gesamte Rechts-pflege überwachen sollte. Dazu kamen noch besondere Handels-gerichte. Die Tortur wurde abgeschafft, ebenso die grausamen Strafen,wie Rädern u. dergl. Die Gerichtssitzungen sollten öffentlich abge-halten und jedem Angeklagten von Amtswegen ein Verteidiger gegebenwerden. Alles was den Grundsätzen der Freiheit und Gleichheitwiderstrebte, wurde beseitigt. Die Verfassung gewährleistete jedemBürger Sicherheit vor willkürlicher Verhaftung und Unverletzlichkeitseines Eigentums, ferner die Freiheit, sich niederzulassen und seinenBeruf zu betreiben, wo es ihm beliebte, zu glauben, zu sprechen, znschreiben und das Geschriebene zu drucken, ohne es irgend einer amt-lichen Durchsicht (Zensur) unterwerfen zu müssen, den Gottesdienst,dem er angehörte, auszuüben, sich friedlich und ohne Waffen zu ver-sammeln, an die Behörden Bittschriften (Petitionen) zu richten u. s. w.Die Eheschließung, welche bis dahin in der Hand der Kirche gelegenhatte, wurde staatlichen Beamten übertragen (Zivilehe), ebenso dieFührung der Verzeichnisse von Geburten und Todesfällen. Der Adel,wie überhaupt jeder Standesunterschied, wurde für abgeschafft er-klärt, und um ihn auch tatsächlich zu untergraben, das Recht der Erst-geburt aufgehoben und gleiche Teilung des Erbes unter die Kinderverordnet. Zum Ueberfluh wurde selbst das Tragen von Adelstiteln,Wappen und Livreen verboten. Bei der Zulassung zu Aemtern undWürden sollte keine andere Rücksicht, als die auf Talent und Tüchtig-keit gelten. Als Grundsatz der Besteuerung wurde aufgestellt, daß enrjeder nach seinem Vermögen an die öffentlichen Lasten beizutragen habe.Um der Finanznot abzuhelfen, zog die Nationalversammlung die Güterder Kirche zu Handen des Staates ein, wogegen dieser die Besoldungder Priester und Bischöfe, sowie den Unterhalt der kirchlichen Gebäudeauf sich nahm. Bis die Kirchengüter verkauft sein würden, wurden.