1'!, Aufstand der Kommune (18. März bis 21. Mai 1871).Befestigung der Republik in Frankreich (1877»—187!1).—Das unglückliche Frankreich aber schien völliger Auflösung anheimzu fallen. Noch hatten die Deutschen ihre Stellungen vvr Paris nichtgeräumt, als eine Partei es wagte, die Fahne zum Bürgerkriege zu er-heben. Die vvn der Belagerung her als Nationalgarde bewaffnetenPariser Arbeiter verweigerten, vvn sozialistischen Führern geleitet, derThiers'schen Regierung den Gehorsam, ermordeten ihre Generäle undwollten die Gelegenheit benutzen, um eine Republik nach ihrem Bildezu schaffen. Frankreich sollte in einen losen Bund von selbstherrlichenGemeinden aufgelöst werden, damit jede nach ihrem Belieben die sozia-listischen Reformen einführen könne. Da alle Versöhnungsversuchezwischen dem von den Aufständischen gewählten Pariser Stadtrat, dersogenannten K v in m u n e, und der Regierung in Versailles fruchtlosblieben, begann angesichts des Landesfeindes ein brudermörderischerKampf, der mit der Erstürmung der Stadt durch die Regierungstruppenund einem grauenvollen Blutbade endete. Wenig fehlte, so wäre dasstolze Paris dabei in Flammen aufgegangen, indem die dem Unterganggeweihten Fanatiker alle öffentlichen Gebäude, die Tuilerien, das Stadt-haus, die Ministerien usw., in Brand steckten. — Trotz alledem erholtesich Frankreich unter der weisen Leitung des trefflichen Thiers mitüberraschender Schnelligkeit. Schon im Herbst 1878 waren die 5 Mil-liarden an Deutschland abbezahlt und die Befreiung des Landes vonden fremden Truppen vollendet. Dennoch wurde Thiers, der sich offenfür die Republik als die einzige in Frankreich noch mögliche Staatsformerklärte, von der in ihrer Mehrheit monarchisch gesinnten 4t ational-versammlung gestürzt und der Marschalt Mac Mähon an seineStelle gesetzt. Aber alle Versuche, die Monarchie wieder herzustellen,scheiterten an der Uneinigkeit ihrer Anhänger, die sich in Legitimisten(Anhänger der Bourbonen), Orleanisten und Bonapartisten schieden,sowie an der Mäßigung und Einigkeit der vvn Thiers und Gambettageleiteten Republikaner. Zuletzt setzten diese es durch, daß die National-versammlung der Republik 187.7 eine endgültige Verfassung gab, ver-möge deren die Gesetzgebung bei zwei Kammern, einem Senat undeiner Deputiertenka m mer, und die Exekutivgewalt bei einem auf
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