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reu, sondern dies seinen Söhnen und den von denselben eingesetztenBeamten und Richtern überließ, sammelte sich auch in den Wald-stätten viel Grund zur Unzufriedenheit.
4. Der „ewige Bund“. Nach dem Tode Rudolfs (1291) schienendie Zeiten des Faustrechtes wiederzukehren. Der König hatte in sei-nen letzten Lebensjahren durch starken Druck viel Haß und Grollgeschaffen. Kaum hatte er die Augen geschlossen, so regten sichüberall die Gegner der Habsburger. Zu ihnen gehörten auch dieWaldleute am See. Am ersten August 1291 traten die LänderSchwyz, Uri und Nidwalden, deren Führer kurz vorher auf demRütli geschworen hatten, zu einem „ewigen Bund“ zusammen,indem sie sich gegenseitig innerhalb und außerhalb der Täler, aufeigene Kosten Hilfe mit Leib und Gut versprachen; fremde Richter,oder solche, die ihr Amt erkauft hätten, sollten nicht mehr aner-kannt werden. Obgleich der Bundesbrief vorsichtig betont, daß jederseinem Herrn zu dienen und Gehorsam zu leisten habe, war erim Grunde doch ausschließlich gegen Habsburg gerichtet. Als sichin unserrn Lande ein weitverzweigter Bund bildete, um das Über-gewicht der Habsburger zu brechen, traten Uri und Schwyz mitZürich für drei Jahre in ein Bündnis; doch konnte Habsburg seinegefährdete Stellung in den vorderen Landen behaupten.
5. Der Ausbau der Freiheiten. Pis war für die Eidgenossenaußerordentlich wichtig, daß die Reichskrone sich nicht im habs-burgischen Hause vererbte. Geschickt lehnten sie sich jeweilen andie Kaiser aus anderem Geschlechte. die mit den Herzogen von< Isterreich gewöhnlich zerfallen vvaren und deshalb die Treue derTalleute gerne belohnten. So bestätigte Rudolfs Nachfolger. Adolfvon Nassau, nicht nur die Freiheiten der Urner, sondern auch dieder Schwyzer. Als aber Adolf im Kampf gegen Albrecht von Öster-reich Krone und Leben verlor, rächte sich der neue König dadurch,daß er weder den Schwyzer-, noch den sonst nie bestrittenen Urner-brief anerkannte. Immerhin traten in der Verwaltung der Länderkeine Änderungen ein, und Gewalttaten von Seiten Albrechts lassensich nicht nach weisen. Die Ermordung Albrechts (1308) war für dieWaldstätte ein Glücksfall. Der neue Kaiser, Heinrich von Luxem-burg, bestätigte die Freiheiten der Urnpr und Schwyzer, und inmehr allgemeinen Ausdrücken auch die angeblich früher an Unter-walden erteilten. Er vereinigte auch die drei Länder zu einem ein-zigen, von einem Reichsvogt verwalteten Gerichtsbezirk und hob