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Geschichtslehrmittel für Sekundarschulen / im Auftrage der Sekundarlehrerkonferenz des Kantons Zürich bearbeitet von R. Wirz ; in Verbindung mit H. Gubler ... [et al.]
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Die Streulage der Besitzungen lockerte die Fesseln der Leibeigen-schaft und Hörigkeit; je weniger Rechte ein Herr in einem Dorfebesaß, um so geringer war dort sein Einfluß und um so schwierigerwar es für ihn, seine Rechte auszuüben. Größere Grundherren(Grafen, reiche Klöster und Städte) strebten daher nach Abrun-dung ihrer Gebiete. Die Geldwirtschaft erleichterte ihnen diekäufliche Erwerbung der Güter und Rechte kleinerer Grundherren(Freiherren und Ritter). Ganze Dörfer, ganze Talschaften kamenin eine Hand; aber dadurch erstarkte auch unter den Dorfbewohnerndas Gefühl der Zusammengehörigkeit. Hofrechte wurden zu Dorf-rechten, Hofgerichte zu Dorfgerichten.

3. Die Allmende. Das stärkste Band der Einigung der Dorf-genossen bildete der gemeinsame Besitz an Wald und Weideland, dieAllmende. Jeder Bauer durfte eine bestimmte Anzahl Stücke Viehweiden und im Walde das nötige Holz holen lassen. Der Dorf-hirt trieb des Morgens das Vieh auf die Weide und am Abendwieder heim. Strenge wurde darüber gewacht, daß nicht Allmend-gut eingezäunt und für die Benützung des Einzelnen eingerichtetwurde, daß keiner mehr Vieh auftrieb, als ihm gestattet war usw.Später schloß man die All inenden ab, d. h. man ließ keine neuenAuteilhaber mehr zu oder erhob eine Einkaufsgebühr. Die All-menden haben sich an vielen Orten, namentlich im Gebirge und inindustriearmen Gegenden bis heute erhalten, andernorts lebt dieErinnerung an sie fort in den Bürgerrechtseinkäufen, den Wald-korporationen, den Gemeindewaldungen und Gemeindepünten.*

4. Die Dorfgemeinde. Verschiedene Umstände wirkten alsozusammen, um den Bauernstand freier zu machen. Am kräftigstenblühten die Dorfgemeinden da auf, wo der Adel am stärksten zurück-ging. Die Landbevölkerung bildete eine gleichartige Klasse, die Unter-schiede von frei, hörig und leibeigen verwischten sich; doch schufdie ungleiche Größe der Bauernhöfe neue Unterschiede. Die Inhaberder Huben d. h. der großen Bauernhöfe von zirka 30 JuchartenAckerland, standen höher als die Schupposser, die nur 1215Jucharten bebauten, und die Tauner, die als Taglöhner der Groß-bauern ihr Auskommen fanden, ein kleines Gütchen bewirtschaftetenund wenig oder kein Großvieh besaßen. In den Versammlungen

* Große Allmenden haben Uri, Schwyz und Zug. Waldkorporationenexistieren in Schwamendingen und vielen andern Dörfern; zahlreiche zür-cherische Dörfer, z. B. Elgg, Marthalen, Bülach besitzen Gemeindewaldungenund Gemeindepünten.