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Eidgenossen und besonders gegen Bern. Aber „dem wuchtigenMassenstoß des geschlossen kämpfenden schweizerischen Fußvolkeswar die bewegliche Aufstellung des bnrgundischen Heeres nichtgewachsen“. Bei dem Versuche, durch den Jura in die Schweiz ein-zubrechen, wurde der Herzog bei Grandson (1476) geschlagen. Seinganzes Lager mit all seinen Schätzen fiel in die Hände der Sieger.Im gleichen Jahre erlitt er bei Murten eine zweite Nieder-lage, so daß er von weiteren Angriffen absehen mußte. 1477 ver-lor er bei Nancy Schlacht und Leben und zwar durch Schweizer-truppen, die im Solde des Herzogs von Lothringen kämpften. Sobüßte Karl Gut, Mut und Blut ein, und die Eidgenossen wären seineErben geworden, wenn nicht die Eifersucht der inneren Orte dieEintracht gelähmt hätte. So fiel die Freigrafschaft um ein Trink-geld an Frankreich. Kaiser Friedrich aber vermählte seinen SohnMaximilian mit Maria, der Tochter Karls, und gewann so die reichenNiederlande für Österreich. Die Eidgenossen behielten neben der raschverschleuderten Beute nichts als den Ruhm, Karl besiegt zu haben.Erst nach langem Zank nahmen sie ihre treuen Helfer im Kriege, dieStädte Freiburg und Solothurn, in den Bund auf (1481).
Hans Waldmann. Emporkommen: Blickensdorf. Schneider. Gerber.Söldner. Hauptmann. Einsiedleramtmann. Zunftmeister (Rat). Burgunderkriege.Höhe: Bauherr. Gesandter. Jahrgelder. Obrist-Zunftmeister. Bürgermeister.Reichtum. Ziele: a) in der Stadt: Verschönerung. Gegen Klöster und Adel.Förderung von Handel und Gewerbe, b) auf der Landschaft: Untertanen.Einengende Vorschriften. Sittenmandate. c) in der Eidgenossenschaft : ZürichFührung. Sturz. Gegner: Familie Göldli, Adel, Geistliche, Bauern, Eidge-nossen (Theiling). Veranlassung: Tötung der Hunde. Erster Zug der Bauernvor die Stadt. Unklugheit Waldmanns. Zweiter Zug der Bauern. Seevogel.Aufstand in der Stadt. Gefangennahme. Neuer Rat. Folterung. Hinrichtung(1489). Waldmannsche Briefe. Hömerner Rat.
Folgen und innere Gährung. Auf die Burgunderkriege folgteeine zwanzigjährige Friedenszeit. Jeder Ort hatte durch Eroberung,Kauf, Pfandschaft oder Burgrecht Besitzungen erworben, die er alsUntertanengebiet betrachtete. Die alten Rechte und Bräuche wider-strebten einer gleichmäßigen Verwaltung des erweiterten Staats-gebietes. Die Städte drängten nach einer einheitlichen Regierungs-weise, wie sie in Frankreich und Burgund gebräuchlich war. ImStrafwesen kamen Gefängnis und Buße mehr zur Anwendung; Handelund Handwerk versuchte man in die Stadt zu ziehen, und ausge-lassene Volkssitten bekämpfte man mit Mandaten. In Zürich wurdendiese Neuerungen hauptsächlich durch den Bürgermeister Hans Wald-Cieeohichtslehrmittel. 6