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Geschichtslehrmittel für Sekundarschulen / im Auftrage der Sekundarlehrerkonferenz des Kantons Zürich bearbeitet von R. Wirz ; in Verbindung mit H. Gubler ... [et al.]
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Auf diese Weise erhielt das Papsttum eine glaubenseifrige Priester-schaft. In Luzern nahm ein ständiger Gesandter des Papstes, derNuntius, Wohnung, der Regierungen und Volk der katholischenKantone nach dessen Willen lenkte.

3. Der Borromäische Bund (1586). Die Folge war ein stei-gender Haß gegen die reformierten Miteidgenossen. 1586 taten sichdie sieben katholischen Orte zu einem besonderen Bunde zusammen,der später zu Ehren des Mailändischen Erzbischofs der Borro-mäische Bund genannt wurde. Darin versprachen sie einander,beim alten Glauben zu bleiben, die Abfallenden zu züchtigen undgegenseitige Hilfe zu leisten bei Angriffen durch die Reformierten.Der neue Bund wurde über die bisherigen, eidgenössischen Bündegestellt. Da die Katholiken sich den Reformierten gegenübernicht sicher fühlten, schlössen sie (ohne Solothurn) auch einenBund mit dem König von Spanien, der als Beherrscher Mailandsund Burgunds ihr Nachbar war. Jede Glaubenspartei hielt eigeneTagsatzungen und ohne die Gemeinsamen Herrschaften hättejeder Verkehr unter den feindlichen Brüdern aufgehört.

4. Die Trennung Appenzells (1597). In die Zeit des Glaubens-hasses fällt die Trennung Appenzells in zwei Haibkantone. Nach-dem dort die zwei Glaubensarten lange Zeit in den Gemeindenverträglich nebeneinander gewohnt hatten, wurde das friedlicheVerhältnis durch die glaubenseifrigen Kapuziner gestört. Den Re-formierten der Kirchgemeinde Appenzell stellte man die Wahl,katholisch zu werden oder auszuwandern. Die Folge war bittereFeindschaft durch den ganzen Kanton, so daß der Bürgerkriegauszubrechen drohte. Auf das Betreiben der andern Eidgenosseneinigte man sich schließlich darauf, daß die Reformierten der innerenBezirke in die äußeren und die dortigen Katholiken in die innernRhoden zogen. Von nun an gab es einen reformierten HalbkantonAußerrhoden und einen katholischen Innerrhoden mit eigenerLandsgemeinde und eigener Regierung. Der katholische Teil schloßsich sofort dem spanischen und dem Borromäischen Bunde an.

5. Der erste Villmergerkrieg (1656). Die gegenseitige Erbitte-rung zwischen den zwei Glaubensparteien der Schweiz war so groß,daß man in ewiger Kriegsangst lebte und daß geringfügige Gescheh-nisse zum Bürgerkriege führten. In Arth, im Kanton Schwyz, hattesich im Verborgenen eine reformierte Gemeinde gebildet. Als der Glau-bensabfall entdeckt wurde, flüchteten sieben Familien mit acht-