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Bilder aus der Weltgeschichte : ein Lehr- und Lesebuch für Gymnasien, Lehrerseminarien und andere höhere Schulen, sowie zum Selbstunterrichte / von Wilhelm Oechsli. 2. Bd. (zweiter Teil und dritter Teil / 1. Hälfte) Mittlere und neuere Geschichte
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günstigern Bedingungen als anderswo. Seit dem Kriege der beidenRosen war in England die Leibeigenschaft verschwunden; jedermannwar persönlich frei, und es standen sich überhaupt die verschiedenenStände nicht so kastenartig abgeschlossen gegenüber wie auf dem Fest-lande. Adel und Volk flössen beständig ineinander über,*) sie fühltensich als Glieder einer Nation und hatten gemeinsam den Grund zurFreiheit gelegt, indem sie der Krone das Parlament zur Seite gabenund sei es durch Zufall, sei es mit Absicht, es so gestalteten, daß esan Fähigkeit zum Handeln alle übrigen Reichsversammlungen Europasübertraf. Während z. B. die Ltuts 6sii6ruux Frankreichs aus dreiVersammlungen bestanden, den Abgeordneten des Adels, der Geist-lichkeit und des Bürgerstandes, und der letztere infolgedessen nur eineStimme gegenüber zweien der Bevorrechteten hatte, bildeten im eng-lischen Parlamente Bischöfe und Adel nur eine Versammlung, dasOberhaus oder Haus der Lords, und die Vertreter der Graf-schaften und Städte eine zweite, das Unterhaus oder Haus derGemeinen, auf das immer mehr das Schwergewicht des Ganzen zuruhen kam. Schon seit Jahrhunderten war es in England allgemeinerGrundsatz geworden, daß der König keine Steuern erhebenund keine Gesetze erlassen dürfe ohne Zustimmung desParlaments, und daß seine Diener diesem für ihreAmtsführung verantwortlich seien. Als Heinrich VIII. esversuchte, ohne die Genehmigung des Parlaments das Volk zu be-steuern, scholl ihm der tausendstimmige Ruf entgegen:Wir sind Eng-länder und keine Franzosen, Freie und keine Sklaven!" Er mußtenachgeben; denn es fehlte ihm an einem stehenden Heere;

*) Die englische Nation zerfiel, wie noch heutzutage, in die zwei Haupt-stände der Lords (Herren) und der Connnons (Gemeinen), welchen die beidenHäuser des Parlaments entsprachen. Da die Lordschaft an den BischofSstiihlcnund den höchsten RcichSämtern haftete, so stand jevcin Gemeinen die Möglichkeitoffen, sich durch Talent zum Adel aufzuschwingen. Umgekehrt sandte dieser fort-während wieder Glieder zum Bolkc hernieder, da nur die ältesten Söhne Besitzund Adclstitel erbten und die jüngeren zu den Gemeinen, nicht zum Adel zählten.Auch brachte es in England keinen Makel in den Stammbaum, wenn ein Herzogein Mädchen aus niederm Stande heiratete oder umgekehrt die Tochter eines Lordssich mit einem Gemeinen vermählte.