Band 
Erster Teil.
Seite
60
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12. Die Verfassung des Kleisthenes.

Aristoteles, Verfassung von Athen, 21f. Nach G. Wentzel.

Plutarch, Aristeides 7. Nach Kaltwasser-Güthling.

Aristoteles: Kleisthenes schritt als Führer und Vertreterdes Volkes zu einer Reform der Verfassung, im vierten Jahrenach der Vertreibung der Tyrannen, im Jahre des Archons Isa-goras. Zunächst teilte er die gesamte Bevölkerung in zehnGemeindeverbände, die er Phylen nannte: sie traten an die Stelleder alten gleichnamigen Geschlechterverbände. Er verfolgte da-bei die Absicht, die Bevölkerung in sich zu vermischen undzu verschmelzen, damit mehr als bisher am Bürgerrechte teilhätten. Daher stammt die Redensart: „Nur nicht diePhylen aufrühren!“, die man denen entgegenhält, die in derUnterhaltung genealogische Fragen aufwerfen wollen. Sodannsetzte Kleisthenes einen Rat der Fünfhundert an Stelle derVierhundert ein, fünfzig Ratsherren aus jeder Phyle, währendbis dahin jede der vier alten Phylen hundert gestellt hatte.Ferner teilte er das Land nach Gemeinden [Demen] in dreißigTeile: zehn davon fielen auf die nächste Umgebung der Stadt,weitere zehn auf die Küste und zehn auf das Binnenland. Diesedreißig Teile nannte er Trittyen, und je drei von ihnen wies ereiner jeden Phyle durch das Los zu, damit jeder Gemeindever-band alle Teile des Landes in sich schlösse. Zur Gemeindege-nossenschaft [Demos] faßte er alle, die in derselben Gemeindewohnten, zusammen. Seine Absicht war dabei, daß sie zur Unter-scheidung der Persönlichkeit nicht mehr ihren Namen dem Va-tersnamen beisetzten und so die Neubürger kenntlich mach-ten, sondern daß sie sich vielmehr nach den Gemeinden nann-ten. Daher pflegen die Athener sich in der Tat nach ihren Ge-meinden zu bezeichnen. Den Gemeinden gab er Namen, undzwar teils nach den Ortschaften, teils nach ihren mythischenGründern; denn nicht alle entsprachen schon vorhandenen Ort-schaften.

Durch diese Veränderungen wurde (die Verfassung weitdemokratischer, als die solonische gewesen war. Bei den neuenGesetzen, die Kleisthenes gab, nahm er das Interesse des Vol-kes zur Richtschnur, zum Beispiel bei der Einführung der Ver-bannung durch das Scherbengericht, des sogenannten Ostra-kismos.