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4. Eine gleichförmige Regel für die Einbürgerung und gleichförmigeGesetze hinsichtlich der Bankerotte in den Vereinigten Staaten ein-zuführen.
5. Geld zu prägen, dessen Wert sowie den der ausländischen Münzenzu bestimmen und Maß und Gewicht zu regulieren.
6. Das Fälschen der Banknoten und laufenden Münzen der Ver-einigten Staaten zu bestrafen.
7. Postämter und Poststraßen anzulegen.
8. Den Fortschritt der Wissenschaften und nützlichen Künste durchSicherung der für eine bestimmte Zeit ausschließlichen Rechte der Schrift-steller und Erfinder auf ihre Schriften und Erfindungen zu fördern.
9. Gerichte, die unter dem Obergerichte stehen, zu errichten.
10. Seeraub und schwere Verbrechen auf dem Meere und Verstößegegen das Völkerrecht zu bestimmen und zu bestrafen.
11. Krieg zu erklären, Kaperbriefe und Erlanbnis zu Repressalienzu verleihen und Verordnungen über das Beutemachen zu Wasser undzu Lande zu geben.
12. Heere zu errichten und zu halten; nur soll keine diesfällige Geld-bewilligung auf länger als zwei Jahre geschehen.
13. Eine Seemacht auszurüsten und zu erhalten.
14. Vorschriften über Leitung und Einrichtung der Land- und See-macht zu geben.
15. Für Aufruf der Landwehr zur Vollziehung der Gesetze der Union,zur Unterdrückung von Aufständen und zur Abwehr von Angriffen zu sorgen.
16. Für Organisation und Disziplin der Landwehr zu sorgen und denTeil davon zu leiten, welcher zum Dienste der Vereinigten Staaten ge-braucht wird, wobei die' Besetzung der Offizierstellen wie die Macht,die Landwehr nach der vom Kongreß vorgeschriebenen Kriegszucht ein-zuüben, den einzelnen Staaten Vorbehalten bleibt.
17. Ausschließliche Gesetzgebung in allen möglichen Fällen übereinen nicht über zehn Quadratmeilen umfassenden Distrikt auszuüben,welcher, durch Abtretung einzelner Staaten und mit Genehmigung desKongresses, der Sitz der Regierung der Vereinigten Staaten werden soll,und ebenso auch Machtvollkommenheit zu üben auf allen mit Zustimmungder gesetzgebenden Gewalt des Staates, in welchem sie liegen, ange-kauften Plätzen zur Errichtung von Festungen, Speichern, Zeughäusern,Schiffsvorräten und andern nötigen Gebäuden; — und
18. Alle Gesetze zu geben, welche nötig und zweckmäßig sind, dievorbeschriebenen und alle mittelst dieser Verfassung der Regierung derVereinigten Staaten oder einem ihrer Departemente oder einem ihrerBeamten verliehenen Befugnisse zu handhaben.
II. i, 1. Die vollziehende Gewalt soll einem Präsidenten der Ver-einigten Staaten von Amerika übertragen werden. Er soll sein Amtvier Jahre verwalten und mit dem auf ebensolange gewählten Vizepräsi-denten folgendermaßen gewählt werden : 1
1 Vgl. dazu weiter unten das 1804 angenommene zwölfte Amendementzur Verfassung der Vereinigten Staaten.