Band 
Vierter Teil.
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der Deputierten einiger Bezirke oder einiger Klassen von Bürgern; denndie auch einberufenen Abwesenden können die Anwesenden nicht an dervollen Ausübung ihrer Rechte hindern, besonders wenn die Geltend-machung dieser Rechte eine gebieterische und dringende Pflicht ist.

Da ferner nur die Abgeordneten, deren Vollmachten als richtigbefunden worden sind, im Sinne der Volkswünsche wirken dürfen, undda alle bestätigten Abgeordneten in der gegenwärtigen Versammlung seinmüssen, so folgt daraus notwendig, daß sie, aber auch nur sie, befugtist, den Willen der Nation auszudrücken und zu vertreten. Zwischendem Thron und der Versammlung kann kein Veto und keine verneinendeMacht bestehen.

Die Versammlung erklärt daher, daß das gemeinschaftliche Werkder Staatsverbesserung von den anwesenden Abgeordneten unverzüglichbegonnen werden kann und muß und daß sie darin ununterbrochen undunbehindert fortfahren müssen.

Die Bezeichnung Nationalversammlung ist die bei der gegenwärti-tigen Lage der Dinge einzig schickliche, teils weil die sie bildendenAbgeordneten die einzigen rechtmäßig und öffentlich bekannten und an-erkannten Volksvertreter sind, teils weil sie die Abgesandten fast desgesamten Volkes sind, teils endlich, weil die Volksvertretung ein- undunteilbar ist und kein Abgeordneter, in welchem Stande oder in welcherKlasse er auch gewählt sein mag, befugt ist, seine Rechte außerhalbdieser Versammlung auszuüben.

Die Versammlung wird nie die Hoffnung aufgeben, sämtliche heutenoch abwesenden Abgordneten in ihrer Mitte zu sehen. Sie wird nieaufhören, sie zur Erfüllung der Pflichten aufzurufen, die ihnen zurMitarbeit in den Generalständen auferlegt sind. Wann auch die nochfehlenden Mitglieder in der demnächst zu eröffnenden Sitzung erscheinen,erklärt sie zum voraus, sie gerne zu empfangen und nach Bestätigungder Vollmachten die ganze Reihe der großen Arbeiten mit ihnen zuteilen, die die Wiedergeburt Frankreichs bewirken sollen.

6. Die Erstürmung der Bastille, 14. Juli 1789.

Louis Bastillien oder Gardehauptmann Ludwig von Flüe, der Ver-teidiger der Bastille am 14. Juli 1789. Separatabdruck aus dem «ObwaldnerVolksfreund», 1886, S. 5 ff. Gekürzt.

Ludwig von Flüe wurde 1752 in Sächseln geboren. Mit 14 Jahren trat erals Unterleutnant in französische Dienste und brachte es bis zur Zeit desBastillensturmes zum Leutnant, später zum Hauptmann, wurde aber 1792 in-folge der Auflösung der Schweizerregimenter entlassen. Unter Ludwig XVIII.diente er als Gardehauptmann. 1817 starb er in der Heimat, Den folgendenBrief schrieb er bald nach dem Bastillensturm an seinen Bruder Wolfgang,der Chorherr in Bischofszell war.

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Die Bastille liegt in der Vorstadt St. Anton in Paris. Acht Türme,welche mit kurzen W’ällen Zusammenhängen, bilden den Umfang diesesSchlosses, welches noch mit einem tiefen Graben umgeben ist... Der Be-