überhaupt nicht nach der gewöhnlichen Ordnung abgeteilt. Er ruht amTage oft stundenlang auf dem Ruhebette in seinem Arbeitszimmer, wennsein gar nicht starker Körper erschöpft ist, und hält dagegen alles umsich her den größten Teil der Nacht in Bewegung. . . . Auch Leute ausder Stadt, denen er eben etwas sagen will, läßt er mitten in der Nachtrufen, er mag in Paris oder Saint-Cloud sein, und an der Art, wie er sieabfertigt oder auch wohl stundenlang warten läßt, sieht jeder leicht,daß er der Stunde gar nicht eingedenk ist.
Sein Haus ist freudeleer. Er beschränkt die Gesellschaft seinerGemahlin immer mehr und mehr auf ihre Familie, und an den wenigenTagen, an welchen sie anstandshalber größere Cercles bei sich hat, nimmter nur kurzen und geringen Anteil an der Gesellschaft. Der kleinentheatralischen Vorstellungen, die sonst in Malmaison 1 öfter statthattenund an welchen auch Personen, die nicht zur Familie Bonaparte undBeauharnais gehören, Anteil nahmen, werden immer weniger und diesewenigen immer mehr auf die Familie beschränkt. Den ganzen letztenWinter kamen nur zwei solcher Vorstellungen zustande. Seine gewöhn-liche Tafel ist nur Familien- und Offiziantentafel. Nur noch an dengroßen Aüdienztagen werden die Gesandten und von anwesenden Fremdennur fürstliche Personen und allenfalls solche, die aus politischen Ur-sachen, in Rücksicht auf die Armee und die entfernten Departementsoder auf besondere Empfehlung der Gesandten distinguiert werden sollen,an dieselbe gezogen. Für die übrigen Fremden und Staatsbeamten machtder Zweite Konsul die Honneurs.
Bonaparte lebt also weder einsam noch gesellig, weder häuslichfroh noch königlich üppig und freudenreich. Die große Sorgfalt für seinepersönliche Sicherheit gewöhnt ihn schon so früh an eine undurchdring-liche militärische [und] Offiziantenumgebung, die allen freien Zutritt zuihm hemmt, daß ihm auch beim Zusammentreffen der glücklichsten Um-stände für den Herrscher ein trauriges isoliertes Alter bevorsteht.
30. Die Errichtung des Kaisertums, 1804.
A. Aus dem Senatskonsidt vom 18. Mai 1804.
Duguit et Monnier, Les constitutions et les principales lois politiquesde la France depuis 1789, 1898, S. 144 ff.
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I, 1. Die Regierung der Republik wird einem Kaiser anvertraut,der den Titel Kaiser der Franzosen annimmt.
Die Gerechtigkeit wird im Namen des Kaisers durch von ihm er-nannte Beamte verwaltet.
I, 2. Napoleon Bonaparte, gegenwärtig Erster Konsul der Republik,ist Kaiser der Franzosen.
1 Schloß bei Paris, auf dem linken Seineufer.