Band 
Vierter Teil.
Seite
178
JPEG-Download
 

178

Pflicht erkannt, durch eine zu dem Ende von Uns Allerhöchst ernannteKommission alle diese Erbverhältnisse betreffenden Akten und Dokumente,soweit diese haben zuwege gebracht werden können, prüfen und zu-gleich eine genaue und gründliche Untersuchung aller darauf bezüglichenVerhältnisse vornehmen zu lassen.

Nachdem das Ergebnis dieser Untersuchung Uns in Unserm GeheimenStaatsrat alleruntertänigst vorgetragen und von Uns erwogen worden ist,haben Wir darin die volle Bekräftigung gefunden, daß gleicherweise, wieüber die Erbfolge in Unserm der Krone Dänemark durch Verträge er-worbenen Herzogtum Lauenburg kein Zweifel obwaltet, so auch diegleiche Erbfolge des Königsgesetzes im Herzogtum Schleswig ... involler Kraft und Gültigkeit besteht. In der festen Überzeugung, daßdies auf Recht und Wahrheit begründet ist, und in der Überzeugung-ferner, daß Wir es nicht länger hinaussetzen dürfen, den schädlichenFolgen entgegenzuwirken, welche die fortwährend selbst innerhalb derGrenzen der Monarchie verbreiteten irrigen und falschen Ansichten überdiese Verhältnisse hervorbringen, haben Wir Uns Allerhöchst bewogen ge-funden, durch diesen Unsern offenen Brief Unsern sämtlichen getreuenUntertanen gegenüber die Überzeugung von dem allen Unsern KöniglichenErbsukzessoren zustehenden Erbfolgerecht im Herzogtum Schleswig aus-zusprechen, einem Recht, welches Wir und Unsre Nachfolger auf demdänischen Thron aufrechtzuerhalten für Unsre Pflicht und Unsren Beruferachten werden.

Dagegen hat die angestellte Untersuchung ergeben, daß mit Rücksichtauf einzelne Teile des Herzogtums Holstein Verhältnisse obwalten, welcheUns verhindern, Uns mit gleicher Bestimmtheit über das Erbrecht Unsrersämtlichen Königlichen Erbsukzessoren an diesem Herzogtum auszusprechen.AVährend Wir indessen allen Unsern getreuen Untertanen, und namentlichdenen im Herzogtum Holstein, die allergnädigste Versicherung erteilen,daß Unsere unablässigen Bestrebungen auch fernerhin darauf gerichtetsein werden, die zur Zeit vorhandenen Hindernisse zu beseitigen und dievollständige Anerkennung der Integrität des dänischen Gesamtstaats zu-wege zu bringen, so daß die unter Unserm Szepter vereinigten Landes-teile niemals voneinander getrennt werden, vielmehr für immer in ihrengegenwärtigen Verhältnissen und mit den einem jeden von ihnen zu-ständigen Rechten zusammenbleiben, so wollen Wir namentlich Unserngetreuen Untertanen im Herzogtum Schleswig hierdurch eröffnet haben,daß es nicht von Uns beabsichtigt wird, durch diesen Unsern offenen Briefder Selbständigkeit dieses Herzogtums, wie diese bisher von Uns an-erkannt worden ist, in irgendeiner Weise zu nahe zu treten oder irgend-eine Veränderung in den sonstigen Verhältnissen vorzunehmen, welchegegenwärtig dasselbe mit dem Herzogtum Holstein verbinden, und wollenWir vielmehr Unsere Zusage hiermit ausdrücklich wiederholen, daß WirUnser Herzogtum Schleswig wie bisher so auch ferner im Besitz der ihmals einem zwar mit Unsrer Monarchie unzertrennlich verbundenen, aberzugleich selbständigen Landesteile zustehenden Rechte schützen werden.