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Art. 3. Die russische und die britische Regierung verpflichten sich,jede für ihren Teil, keine Vertreter nach Lhassa zu schicken.
Art. 4. Die beiden Hohen Vertragschließenden verpflichten sich,weder auf ihre eigene Rechnung noch zugunsten ihrer Untertanen irgend-eine Eisenbahn-, Straßen-, Telegraphen- und Bergwerkskonzession oderandere Rechte in Tibet nachzusuchen oder zu erlangen.
146. Zur Annexion Bosniens und der Herzegowina durchÖsterreich-Ungarn, 5. Oktober 1908.
Martens-Triepel, Nouveau recueil general de traites ..., 3. Serie,Bd. II, 1909, S. 658 f.: Schreiben Kaiser Franz Josephs an Baron Burian 1 ,gemeinsamen Finanzminister Österreichs und Ungarns. Bezügliche Schreibengingen auch an den österreichischen Ministerpräsidenten und an den öster-reichisch-ungarischen Außenminister.
Ich habe Mich entschlossen, die Rechte Meiner Souveränität sowiedie fiir Mein Haus geltende Erbfolgeordnung auch für Bosnien und dieHerzegowina in Wirksamkeit zu setzen. Gleichzeitig übermittle IchIhnen eine an die Bevölkerung dieser Länder gerichtete Proklamationund beauftrage Sie, wegen deren Verlautbarung das Erforderliche zuveranlassen. Ais unverrückbares Ziel schwebt Mir vor Augen und esist Mein fester Wille, daß den Angehörigen Bosniens und der Herze-gowina die bürgerlichen Rechte in vollem Maße gewährt und gesichertwerden. Außer der Freiheit der Person und des Glaubens, der Sicher-heit des Eigentums, der Ehre, der Sitten und Gebräuche, der Wahrungdes Hausrechtes und der Preßfreiheit, die bereits durch die bestehendenGesetze gewährleistet sind, soll[en] die Freizügigkeit sowie das Brief-geheimnis, die auch schon derzeit streng geachtet werden, die Rechts-sprechung durch den zuständigen Richter, das Petitionsrecht, das Ver-eins- und Versammlungsrecht unter ausdrücklichen gesetzlichen Schutzgestellt werden. Durchdrungen von der Überzeugung, daß die Gewährungvon verfassungsmäßigen Einrichtungen durch den kulturellen Stand derBevölkerung und durch das Bedürfnis einer wirksamen Gewährleistungder gesetzlich anerkannten und noch anzuerkennenden bürgerlichen Rechtedringend gefordert wird, ordne Ich hiemit an, daß den Bedürfnissen derBevölkerung nach einer angemessenen Teilnahme an der Besorgung derLandesangelegenheiten durch eine Landesvertretung in einer die kon-fessionellen Verhältnisse sowie die altererbte soziale Schichtung derBewohner schonenden Form Genüge geschehe. Der zu schaffende Ver-tretungskörper, aufgebaut auf dem Grundsatz der Interessenvertretung,
1 Geboren 1851; 1903—1912 und 1916 — 1918 war er gemeinsamer Finanz-minister und Chef der Verwaltung von Bosnien und der Herzegowina. Wäh-rend des Weltkrieges amtete er zeitweise als Minister des Auswärtigen.