Band 
Vierter Teil.
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nien von leitenden serbischen Grenzorganen veranstaltet und durch-geführt wurde. . . .

. . . Die k. und k. Regierung sieht sich gezwungen, von der serbischenRegierung eine offizielle Versicherung zu verlangen, daß sie die gegenÖsterreich-Ungarn gerichtete Propaganda verurteilt. . . . Um diesen Ver-pflichtungen einen feierlichen Charakter zu geben, wird die königlichserbische Regierung auf der ersten Seite ihres offiziellen Organes vom26./13. Juli nachfolgende Erklärung veröffentlichen:

«Die königlich serbische Regierung verurteilt die gegen Österreich-Ungarn gerichtete Propaganda, das heißt die Gesamtheit jener Bestre-bungen, deren letztes Ziel es ist, von der österreichisch-ungarischen Mo-narchie Gebiete loszutrennen, die ihr angehören, und sie bedauert auf-richtig die grauenhaften Folgen dieser verbrecherischen Handlungen.Die königlich serbische Regierung bedauert, daß serbische Offiziere undBeamte an der vorgenannten Propaganda teilgenommen und damit diefreundnachbarlichen Beziehungen gefährdet haben. . . . Die königlicheRegierung, die jeden Gedanken oder jeden Versuch einer Einmischungin die Geschicke der Bewohner was immer für eines Teiles Österreich-Ungarns mißbilligt und zurückweist, erachtet es für ihre Pflicht, dieOffiziere, Beamten und die gesamte Bevölkerung des Königreiches ganzausdrücklich aufmerksam zu machen, daß sie künftighin mit äußer-ster Strenge gegen jene Personen Vorgehen wird, die sich derartigerHandlungen schuldig machen sollten, Handlungen, denen vorzubeugenund die zu unterdrücken sie alle Anstrengungen machen wird.» . . .

Die königlich serbische. Regierung verpflichtet sich überdies:

1. Jede Publikation zu unterdrücken, die zum Haß und zur Ver-achtung der Monarchie- aufreizt und deren allgemeine Tendenz gegenihre territoriale Integrität gerichtet ist;

2. sofort den Verein «Narodna Odbrana» aufzulösen, dessen ge-samte Propagandamittel zu konfiszieren und in derselben Weise gegendie anderen Vereine und Vereinigungen in Serbien einzuschreiten, diesich mit der Propaganda gegen Österreich-Ungarn beschäftigen . . . ;

3. ohne Verzug aus dem öffentlichen Unterrichte in Serbien, so-wohl was den Lehrkörper als auch die Lehrmittel betrifft, alles zu be-seitigen, was dazu dient oder dienen könnte, die Propaganda gegenÖsterreich-Ungarn zu nähren;

4. aus dem Militärdienst und der Verwaltung im allgemeinenalle Offiziere und Beamten zu entfernen, die der Propaganda gegenÖsterreich-Ungarn schuldig sind . . . ;

5. einzuwilligen, daß in Serbien Organe der k. und k. Regierung beider Unterdrückung der gegen die territoriale Integrität der Monarchiegerichteten subversiven Bewegung mitwirken;

6. eine gerichtliche Untersuchung gegen jene Teilnehmer des Kom-plotts vom 28. Juni einzuleiten, die sich auf serbischem Territorium be-finden ; von der k. und k. Regierung hierzu delegierte Organe werdenan den bezüglichen Erhebungen teilnehmen;