8. 4.
Einleitung.
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der Verschiedenheit der Regierunqsforrnen oder Verfassungen, eine monar-chische oder eine republikanische sein. Monarchie heißt ein Staat,wenn ein einziger an der Spitze steht und das Regiment führt; dieser einzigehat nach dem räumlichen Umfang seines Gebietes bald den Titel Kaiseroder König, bald die Benennung Herzog oder Fürst u. dgl., und seineWürde geht in der Regel nach dem Rechte der Erstgeburt auf den nächstenErben über. Republik oder Freistaat wird diejenige Staatsform ge-nannt, der welcher die Regierungsgewalt in die Hände einer aus mehrerenGliedern bestehenden und durch Wahl eingesetzten Obrigkeit gelegt ist. Dierepublikanische Regierungsform ist bald aristokratisch, wenn nur einigedurch Geburt oder Vermögen ausgezeichnete Geschlechter dem Gemeinwesenvorstehen und die obrigkeitlichen Würden bestellen, bald demokratisch, wenndas Gesamtvolk Gesetze macht und die verantwortlichen Leiter der Re-gierung wählt. — In manchen Staaten des Altertums war die freie Selbst-bestimmung des einzelnen durch die Kasteneinrichtung beschränkt. Dar-unter versteht man eine strenge Scheidung der Menschen nach Geburt, Standund Beruf, die in fester Ordnung vom Vater auf den Sohn vererben, undwobei weder eine Vermischung, noch ein Übergang aus einer in die andere ge-stattet ist. Die beiden ersten Kasten umfaßten die Priester, die allein dieKenntnis der religiösen Satzungen und Gebräuche, sowie der bürgerlichen Ge-setze besaßen und auf ihre Nachkommen oder Schüler vererbten, und die Krie-ger (Adel), denen die Führung der Waffen und die Beschützung des Landesoblag. Diese beiden Stände teilten mit dem König den Besitz der Herrschaftund genossen mancherlei Vorrechte. Die Bauern, Kaufleute und Hand-werker bildeten die dritte Kaste, die dann wieder in mehrere Unterabteilungenausemanderging. Oft war die Kastenordnung die Folge gewaltsamer Erobe-vuug, daher sich in den meisten Kastenstaaten eine unterworfene Menschenklassevorfand, die, aus die Wartung der Herden und aus niedrige Knechtsdienste ge-wiesen, ein armseliges Leben führte und von den herrschenden Ständen mitMoßer Verachtung behandelt wurde,. Am längsten und reinsten erhielt sich dasKastenwesen m Indien. Auch in Ägypten fanden kastenartige Scheidungennach Stand und Beschäftigung statt.
4. Religionswesen.
§. 4. Nicht minder verschiedenartig als die Lebensweisen und Staats-formen gestalteten sich Religion und Kultus. Zu dem Glaubensbegrifs vonrinem persönlichen Gott, Schöpfer und Erhalter des Weltalls (Monothers-wus) gelangte im Altertum nur ein einziges kleines Volk, die Jsraelrten,die neben ihrem Stammqott, densieJehova (Jahve), d.l. den Ewigen,nannten, kernen andern Göttern dienten. Alle übrigen Völker huldigten derVielgötterei (Polytheismus), indem sie entweder zu der Sonne und denhimmlischen Gestirnen beteten oder die in der Natur wirkenden Kräfte undElemente als göttliche Wesen verehrten. Alle polytheistischen Religionen, wieverschieden sie auch waren, faßt man mit dem Namen Heidentum zusammen.Matt das höchste Wesen als Geist sich zu denken und im Geist und m derWahrheit anzubeten, gaben ihm die alten Völker entweder eine menschlicheGestalt oder sie faßten seine verschiedenen Kräfte und Eigenschaften als beson-dere Gottheiten auf, die sie auf die mannigfaltigste Weise darstellten. Manbildete Götter aus Erz und Stein, aus Holz und Thon; man errichtete ihnenTempel und Altäre; man brachte ihnen Opfer dar, teils um ihren ZornAs, sühnen, teils um ihre Gnade zu erstehen, teils um ihnen für ihre segnendeFürsorge zu danken. Diese Opfer warm mannigfacher Art, je nach dem Grade