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Die neue Zeit.
H. 383.
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und ließ den Kaiser in seiner Hauptstadt erzittern; dann erschien er wiederunerwartet an der Niederelbe, besetzte Holstein und Schleswig und trotzte deinDänenkönig einen nachteiligen Frieden ab. Von Krankheit erschöpft, legte erendlich den Befehlshaberstab nieder, welchen dann der tapfere Wrangcl erhielt.Dieser trug, vereint mit dem französischen Heerführer Türenne, die Waffenwiederholt nach Bayern, nötigte Maximilian zur Flucht und zum Abschlußeines Waffenstillstandes, und wollte sich eben mit dem schwedischen GeneralKönigsmark in Böhmen vereinigen, als die Kunde von dem Abschluß desv«°ber westfälischenFriedens dieKriegsunternehmungenbeendigte. JnPrag, woder Kampf begonnen, fand er auch sein Ziel.
ß. 383. Nach fünfjährigen Verhandlungen in Münster und Osnabrück kamendlich der westfälische Friede, den die kriegsmatten Völker mit Verzweiflungforderten, zustande. Frankreich erhielt die österreichische Landgrafschaft im oberen undunteren Elfaß nebst dem Sundgau und der Stadt Breisach, so wiedie Landvogteider zehn elsäsfischen Reichsstädte, mußte jedoch den letzteren ihre bisherigen Rechte undihr Verhältnis zum deutschen Reich zusichern. Schweden bekam Vorpommern/die Insel Rügen, die Städte Stettin, Wismar u. a. O., die Bistümer Bre-men und Verben und eine Geldentschädigung. Brandenburg erlangte den öst-lichen Teil von Hinterpommern nebst den Bistümern Magdeburg, Halber-stadt, Minden u. a. O. Sachsen wurde mit der Lausitz, andere Fürsten mitonderen Städten, Stiftern und Bistümern entschädigt. Bayern blieb im Besitz derOberpfalz und der Kurwürde, die Rheinpsalz mit der achten Kurwürde wurdedem Sohne des im 1.1632, elf Tage nach der Schlacht von Lützen, verstorbenenFriedrich V. Karl Ludwig zurückgegeben. Die übrigen Fürsten und Reichsständetraten in ihren frühem Besitzstand, die Schweiz und die Niederlande wur-den als selbständige Staaten anerkannt. — Hinsichtlich der kirchlichen Angelegen-heiten vereinigte man sich nach langen Kämpfen dahin, daß der Passauer Ver-trag und der AugSburger Religionsfriede den Protestanten bestätigt, der„geistliche Vorbehalt" aufgehoben und der Friede auch auf die Calvinisten aus-gedehnt ward. Für den Besitzstand der geistlichen Güter und für das Recht freierReligionsübung wurde das Normaljahr 1624 angenommen. Wie es damals ge-wesen, sollte es bleiben oder werden. Somit hörte das Reformationsrecht derLandesherren auf, und den drei christlichen Konfessionen wurde freie Religionsübungund bürgerliche Rechtsgleichheit zugesichert. Weitere Folgen des dreißigjährige"Krieges waren: 1) Erhöhung der Macht der Landesfürsten, woraus kostspie-lige Hofhaltungen, stehende Heere, eine Überzahl von Beamten und eine hohe regel-mäßige Besteuerung hervorgingen; 2) eine kirchliche Rechtgläubigkeit, dienicht auf religiöser Glaubenswärme, sondern auf einer starren Verehrung des Buch-stabens der symbolischen Bücher beruhte; 3) Verfall des Handels, der Gewerb-thätigkeit und des gewinnreichen Verkehrs. Wenn auch der Ackerbau wieder auf-blühte und der Pflug und die Karste dem verwüsteten Boden die frühere Gestalt zu-rückgab, der ehemalige Wohlstand Deutschlands kehrte nicht wieder. Viele Handels-städte verarmten, die Reichsstädte wurden von den fürstlichen Residenzstädte"allmählich überholt, Handel, Industrie und Reichtum schlugen ihren Sitz in Hol-land und England auf; 4) deutsche Kunst und Litteratur gingen unter; um"vernachlässigte das Einheimische und entlehnte von den Franzosen Moden, Sprächeund Dichtkunst. Von da an erlag das altdeutsche VolkStum dem Einfluß desFremden. In den zwei bedeutendsten Schriftstellern dieser Periode: in dem Versasstdes „Schelmenromans" Simplicissimus (Christoph von Grimmelshausen, ge-nannt Samuel Greifenfon von Hirfchfeld) und in den „wunderlichen und wEhaften GesichtenPhilanders von Sittewald" (von Moscherosch) spiegelt flwdie trübe und wechselvolle Zeit des dreißigjährigen Krieges ab.