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Reinhold Koser.
den Gutshöfen trotzdem das geliebte Postronkieren mit der Zeit immerwieder geübt wurde, erklärte er 1748, „daß er zwar den Edelleuten ihrenGerichtszwang nicht gänzlich nehmen wolle, ihn aber so gestalten müsse,wie es sich unter gesitteten Völkern gebühre;" er ließ deshalb eine Straf-ordnung für diese Patrimonialgerichte entwerfen.
Wirksamer als den Bauernstand und seine einzelnen Vertreter hatKönig Friedrich das Bauernland zu schützen vermocht. Zwei Gesetzevon 1749, das eine für Schlesien (14. Juli), das andere für die übrigenProvinzen (12. August), verboten jede Schinälerung des bäuerlichenBesitzstandes, das sogenannte Bauernlegen, und zwar gleichermaßendie Einziehung bäuerlicher Hufen in das ritterschaftliche oder domanialeAckerfeld, wie die Zersplitterung einer Bauernstelle in kleinere Anwesen.Man berechnete, daß in der Kurmack vom Dreißigjährigen Kriege bis1746 1962 bäuerliche Wirtschaften und 935 Kossätenstellen verschwun-den seien. Besonders arg aber hatten es in jüngster Zeit die Bauernlegerin Oberschlesien getrieben; in Dörfern, wo vor zwanzig Jahren noch andie vierzig Bauernhöfe gezählt wurden, war jetzt kein einziger vorhanden.Fortan sollte jede bäuerliche Nahrung, die aus irgend einem Anlasse freiwurde, einem neuen Inhaber zugewiesen werden. Dann konnte wohlein unerblicher Lassit von seiner Stelle entfernt werden, es war ihmaber ein Nachfolger zu setzen. Man stellte dein Könige vor, daß beiBesetzung eines Bauerngutes mit einer Anzahl kleiner Leute, Büdner,Dreschgärtner, Insten, die Bevölkerung des Staates nicht zurückgehen,sondern eher steigen würde. Er ließ den Einwand nicht gelten; dennnicht auf die Seelenzahl schlechthin kam es ihm an, wirkliche Bauernwollte er haben.
Um ihre Zahl noch zu vermehren, dachte er 1748 daran, übergroßeBauernhöfe zu teilen oder, wie man sagte, abzubauen. Er hätte gernauf diesem Wege die Veteranen seiner Kriege mit Grundbesitz ausge-stattet; aber solches Abbauen erwies sich wohl nur in ganz vereinzeltenFällen als tunlich. Besser gelang es dem Könige mit der Neuansetzungganzer bäuerlicher Gemeinden, mit seinen Dorfgründungen.
Aus Sumpf und Wald hatten sich einst in den Tagen der Germani-sation die Ansiedler ihre Hufe mit Trocknen und Roden herausgearbeitet;Sumpf und Wald gab es auch heute noch in der Mark und in Pommernin Fülle.
Wenn der König im Sommer 1746 nach Oranienburg fährt, woer der Mutter und den Geschwistern ein ländliches Fest zu geben beab-sichtigt, bemerkt er, daß längs der Havel ein großer Wald sich hinzieht,der Boden scheint ihm nicht unfruchtbar zu sein, und neben dem Waldliegt weiter Wiesengrund, zur Viehweide geeignet. Noch von Oranien-burg aus schreibt er an die kurmärkische Kammer, daß sich hier Acker undWeiden für zehn neue Dörfer, das Dorf zu 390 Seelen gerechnet, ge-winnen lassen möchten.