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auch den seiner Macht entsprechenden Rang, indem er nach ein-geholter Zustimmung des Kaisers (Krontraktat 1700 ) und dernordischen Mächte Polen, Dänemark und Rußland, welche bei ihremAngriffe auf Schweden seine Neutralität wünschten, am 18 . Januar1701 , nachdem er am Tage vorher den Schwarzen Adlerorden(Suum cuique) gestiftet hatte, in der Schloßkapelle zu Königsbergsich und seiner Gemahlin Sophie Charlotte von Hannover dieKönigskrone auffetzte und den Titel „König in Preußen"annahm.
12. Das Königreich
Preußen bis znm RegierungsantrittFriedrichs des Großen (174«).
1. Friedrich I. 1701 — 1713 . Als König nahm Friedrich demmit dem Kaiser abgeschlossenen Vertrage gemäß am spanischen Erb-folgekriege teil und erweiterte das Staatsgebiet nach dem TodeWilhelms III. von Oranien durch die Erwerbung der GrafschaftenMörs und Lingen 1702 und des Fürstentums Neufchatel mitValengin 1707 aus der oranischen Erbschaft und durch denKauf der Grasschaft Tecklenburg. Im Innern litt der Staatdurch die großen Ausgaben für die prächtige Hofhaltung des Königsund namentlich durch die schlechte Verwaltung des anstelle desehrenwerten Eberhard von Danckelmann zum Minister berufenenKolb von Wartenberg, welcher seine Stellung zu seiner eigenenBereicherung benutzte und erst 1710 entlassen wurde.
2 . Friedrich Wilhelm 1 . 1713 — 1740 . Friedrich Wilhelm I.war ganz das Gegenteil seines Vaters, ein eifriger Soldat, spar-samer Haushalter, Feind alles äußeren Prunkes (Tabakskollegium)und französischer Sitten, der Kunst und Wissenschaft wenig geneigt.Er erweiterte den Umfang des Staates durch die Erwerbung desOberquartiers von Geldern im spanischen Erbfolgekriege und Vor-pommerns bis zur Peene im nordischen Kriege. Besondere Für-sorge wandte er der inneren Verwaltung zu. Durch die Ein-setzung des Generaldirektoriums erschuf er eine Oberbehördeund durch die Kriegs- und Domänenkammern Mittelstellen fürdie gesamte Staats-, namentlich die Finanzverwaltung, durch welchediese bis ins Kleinste übersehen und überwacht werden konnte. Den