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Gewalt war. „Der Fall erinnert an Wollenstem," sagten deshalb auchschon seine Zeitgenossen wohl nicht mit Unrecht. (Bergt. Georg Jenatschvon Or. Dieraner.)
Freilich waren schon seit 1642 Friedensuntcrhnndlungenim Gange. Allein die Habgier der Schweden und Franzosenkannte keine Grenzen mehr. Jeder kleine Wechsel des Kricgs-glnckcs schob einen endlichen Abschluß wieder auf Jahre hin-aus. Zudem starb inzwischen auch der Kaiser Ferdinand II.Ihm folgte sein Sohn Ferdinand III. (1637—1657). DieFranzosen besetzten abermals Bauern, indessen die Schwedenneuerdings Prag bedrohten.
v. Der Friedensschluß.
( 1648 .)
1848 Endlich war man des langen Schlachtcns doch müde.Es° kam zum Westfälischen Frieden 1648, so genannt, weildarüber in zwei Städten Westfalens unterhandelt wordenwar: zu Münster mit Frankreich und zu Osnabrück mitSchweden.
Die Bedingungen waren folgende:
1. Wetigiöle Aesümmungm. Katholiken, Lutheraner undschweizerische Reformierte erhalten fieie Neligionsnbung. Da-neben gilt die alte Bestimmung: „Wer Herr über das Landist, der ist auch Herr über die Religion seiner Untertanen."Ebenso wird der „geistliche Vorbehalt" gewahrt. Bon denKirchcugütcrn muß zurückgegeben werden, was seit dem Jahre1624 (Normaljahr) eingezogen wurde.
2. HMetsmiteilung- In Bezug auf die Gebietseintei-lung erhält den Löwenanteil Frankreich, nämlich alle bis-her österreichischen Lande auf dem linken Nhcinufcr, d. h.Elsaß-Lothriugcn mit Ausnahme der freien Städte Straßburg,Kolmar und Schlcttstadt. Ebenso wird ihm die Oberhoheitüber die Städte Metz, Toul und Vcrdun, die Moritz vonSachsen an dasselbe abgetreten, feierlich bestätigt.
Schweden erhält säst das ganze Küstengebiet an derNord- und Ostsee.
Holland und die Schweiz werden als unabhängigeRepubliken anerkannt. Bei dem Friedcnsabschlnssc war diereformierte Schweiz vertreten durch den Basler Bürgermeister