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Grundriss der Welt- und Schweizergeschichte für Sekundar-, Bezirks- und Realschulen sowie die untern Klassen des Gymnasiums / von J. Helg
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Auch die zugewandten Orte standen in sehr verschiedenemVerhältnisse zu den dreizehn Ständen. Einen eigentlichenSchweizerbund gab es nicht. So oft ein neuer Stand dazukam, wurden Rechte und Pflichten in besonderem Vertragefestgesetzt. Die Zwecke des Bundes erstreckten sich nur aufden Schutz nach außen und die Erhaltung der Ruhe imInnern.

Die Untertanenländer wurden immer mehr unter-drückt, die Landvögte walteten in denselben nach Willkür.Die Stände waren in der Regel zufrieden, wenn ihnenauf der Tagsatzuug die erwartete Summe ausbezahlt wurde.Gewöhnlich wurde auch einfach der Meistbietende zum Vogtegewählt. Die Kaufssumme aber halten nachher natürlich die Un-tertanen zu bezahlen. So erzählt das st. gallische Lesebuch fürSekundärschulen (II. Teil. S. 229) über die LaudvogteiWerdenberg: Wcrdenberg war eine glarnerische Laudvogtei;Glarus hatte die Oberherrschaft über dieses Ländchcn schon1517 um den Spottpreis von 21500 Gulden gekauft undsetzte nun Laudvögte ins Schloß, um den bestmöglichen Nutzenaus Land und Leuten zu ziehen, das heißt, letztere zur pünkt-lichen Entrichtung der Zehnten, Steuern, Zinsen, Verwaltungs-und Gerichtsgcbühren, Strafgelder, Frondienste rc. zu zwingenund nebenbei so unter der Hand aus den kräftigen jungen Unter-tanen, die im Solde fremder Fürsten stehenden von vorneh-men Glarnern kommandierten Kompagnien zu rekrutieren, durchwelche viel Geld ins Tal des heiligen Fridolin kam. Sosogen diegnädigen Herren von Glarus" ihrelieben ge-trüwcn Unterthanen" in Wcrdenberg in dreifacher Beziehungaus, und die meisten anderen eidgenössischen Stände machtenes mit ihren Landvogteien in jenerguten alten Zeit" umkein Haar besser. Das Volk nahm diese unwürdige Behand-lung ziemlich ruhig hin; man hatte es durch jahrhunderte-langen Druck daran gewöhnt, sich für politisch rechtlos zuhalten, bis der Frciheitswind aus Frankreich her das Be-wußtsein der Rechtsgleichheit der Menschen in ihm erweckte.

Um Landvogt zu werden, brauchte es ein bedeutendesKapital an barem Gelde; denn diese Stelle mußte für einehohe Summe gekauft, resp. für drei Jahre vom Lande Glarusgemietet werden. Gewöhnlich erhielt der Meistbietende dasAmt von der Landsgemeinde zugeschlagen, und es betrug die