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Grundriss der Welt- und Schweizergeschichte für Sekundar-, Bezirks- und Realschulen sowie die untern Klassen des Gymnasiums / von J. Helg
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gewesen war. Es war ein von dem französischen Direktorium ange-nommener Grundsatz, daß jedes besiegte Land ihm die Gelder ;n fernerenKriegen liefern mußte. Nachdem der größte Teil der Schweiz sich nnndem Machtgeboke Frankreichs unterworfen und sich bereit erklärt hatte,die von dem Direktorium vorgeschlagene Verfassungder eine» und un-teilbaren helvetischen Republik" einzuführen, begann eine planmäßige Aus-plünderung des Landes. Es erschienen sogenannte Kommissarien desfranzösischen Direktoriums, welche überall die vorhandenen Vermögen auf-spürten und unter irgend einem Borwande wegnahmen.

Vor allem forderte man von der Schweiz, daß sie die Kriegskostenbezahle, welche der Einmarsch des französischen Heeres in der Schweiz znmSchutze der Freiheitsfreunde verursacht hatte. Die M tglieder der ehe-maligen Regierungen wurden zunächst in Anspruch genommen; diejenigenvon Bern sollten 6, von Frcibnrg 2, die von Solothnrn 2, die von Ln-zern 2 und die von Zürich 3 Millionen Franken bezahlen; von der Geist-lichkeit von Luzern, von St. Urban und von Einsiedeln ward überdiesnoch eine Million gefordert. Binnen 3 Monaten mußten diese Sununenbezahlt werden; bis dahin war den Pflichtigen die Veräußerung ihrer Lie-genschaften untersagt. Wenn die Zahlungen nicht auf den bestimmtenTag erfolgten, so wurden gegen alle Pflichtigen die strengsten Maßregelnergriffen. Zwölf Geiseln von Bern und acht von Solothnrn wurdennach Straßburg oder Hüningen abgeführt. Auch die öffentlichen Kassenvon Freibnrg, Solothnrn, Luzern und Zürich wurden in Beschlag ge-nommen.

Namenloses Unglück kam über das Land; denn nicht nur der Wohl-stand der Betroffenen war bedroht, sondern auch derjenige ihrer Schuldner,welche durch die schnelle Herbeischaffnng der geforderten Summen dasmühsam Errungene wieder dahinschwinden sahen. Und was noch amempörendsten war, ist der Hohn, mit welchem die Räuber erklärten:Wasihr habt, ist unser!" Es wurde erfüllt, was ein Gesandter Frankreichsgedroht hatte, man werde der Schweiz nichts übrig lassen als die Augenzum Weinen.

4. Die Auflösung. Endlich wurde durch französischenMachtspruch die ganze alte Eidgenossenschaft als aufgelösterklärt. An ihre Stelle trat als neues Staatsgcbildedie eineund unteilbare helvetische Republik" (12. April 1798).

0. Die Zeit der Helvetik.

(1798-1803.)

1. Aie Verfassung. Alle Untertanenvcrhältnissewurden aufgehoben, alle Vorrechte beseitigt, Ncligions- undGcwerbcfrciheit gewährt. Das Land wurde in 19 Kantoneeingeteilt. Diese waren: Lcmnn, Frcibnrg, Bern, Oberland,Basel, Solothnrn, Aargau, Baden, Luzern, Waldstätte, Zürich,Schasfhausen, Thurgau, Säntis, Linth, Grnnbünden, Lugano,