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Grundriss der Welt- und Schweizergeschichte für Sekundar-, Bezirks- und Realschulen sowie die untern Klassen des Gymnasiums / von J. Helg
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Bcllinzona und Wallis. Doch hotten diese keine weiteremRechte, sie waren reine Verwaltungsbezirke unter einem Ne-gicrniigsstatlhalter (Landammann), dem die Untcrstatthalter inden Bezirken (Bezirksammann) und Agenten in den Gemeinden(Gemeindeammann) unterstellt waren. An der Spitze des Ganzenstand, wie in Frankreich, ein Direktorium von 5 Mitgliedern,,die in Bern residierten und die vollziehende Gewalt ausübten,Verträge schlössen, Steuern erhoben und die Offiziere, sowie dieNcgicrnngsstatthalter der einzelnen Kantone ernannten. DemDirektorium zur Seite standen der Senat, zu dem jcdceKanton 4 Mitglieder, und der Große Rat, zu dem jederKanton 8 Mitglieder entsandte.

2. Die oHlnfl'ihnmg. Doch fanden die Neuerungen nichtsofort überall Eingang. Leicht wurden sie eingeführt in Zürich,Bern und St. Gallen. Dagegen wollten die llrkantone,vorab Untcrwaldcn und Schwhz von demhöllischen Büchlein",wie sie die Verfassung nannten, nichts wissen. Die Lands-gemeinde von Schwyz erklärte:Wir wollen für Religion,Freiheit und Vaterland kämpfen oder sterben," rüstete znmKriege und zog, 10,000 Mann stark, unter Anführung seinesedlen Landeshauptmanns Alohs Ncding gegen Schaneubnrg.Dieser eroberte zuerst Zug; dann schlug er bei Psäffikon die

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Aloys von rredings Abschied von seiner Familie.Lacü dem Gemälde von Welkster.