Absolutismus und Kabinettspolitik.
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(d. h. die Mündungen der Oder, Elbe, Weser) — SchwedenReichsstand,c) Deutschland.
a. Staatliches: Die Niederlande und d. Schweiz als selbständiganerkannt. — Brdbrg. (der berechtigte Erbe Pommerns)erhält Hinterpommern, für Vorpommern die Stifler Magde-burg (besetzt erst 1680 nach des Administrators AugustV. Sachsen Tode), Minden, Ilcdberstadt und Kammin. — DieRheinpfalz an Friedrichs V. Nachkommen mit einer neu-geschaffenen 8. Kwwürde. — Allen Reichsständen dasjus pacis et armorum zugestanden,ß. Kirchliches: Der Augsburger Religionsfriede auf dieReformierten ausgedehnt — Aufhebung des Restitutions-edikts — 1624 Normaljabr.
II. Periode. 1648—1789. Absolutismus undKabinettspolitik.
Religion. Die religiösen Interessen treten vor den staatlichen zurück. — DerStaatsgedanke (ratio Status, Staatsraison) schafft das I+inzip derToleranz — Die Aufklärung verdrängt das religiöse Leben (dochder Pietismus!) — Aufhebung des Jesuitenordens. — Der Islambehauptet sich noch auf der Balkauhalbinsel, aber ohne rechteLebenskraft.
’ Erfassung . Herrschaft der absolutistischen Monarchie (doch England erwehrtsich derselben — Polen aber löst sich durch Übermafs ständischerWillküren auf) — die Stünde meist nicht beseitigt, sondern nuraufser Wirksamkeit gesetzt. — Die deutschen Fürsten souverän,des Kaisers Schattengewalt.
Kultur. 1. Deutschs Litteratur:
a) 1648—1740 «. Der Epigrammatiker Logau, der Satiriker Lau-remberg (niederdtsch.).
ß. Das Kirchenlied: Paul G erhardt (1660), Joh.Scheffler (Angelus Silesius). — Die Schäfergedichte:Zesen. — Der schwülstige Hofmannswaldau undseine Gegensätze Günther und Chr. Weise. —Albr. v. Haller und Fr. v. Hagedorn (beidec. 1730).
1. Drama: Schäferspiele — Andreas Gryphius(1650) — Lohenstein — Chr. Weise.