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ken herbei und behauptete in siegreichem Feldzuge seine Lehnshoheit. (Wahlspruch r„In Gott's Gewalt hab' ich's gestalt; er hat's gefügt, daß mir's genügt".)Nach dem Tode seiner Brüder vereinigte er wieder alle brandenburgischen und frän-kischen Besitzungen Friedrichs I- 1478 führte Albrecht Achilles durch ein Haus-gesetz die Unteilbarkeit der Marken ein.
Der älteste leibliche eheliche Sohn soll das Kurfürstentum und die Lande der MarkBrandenburg haben... und soll es damit für und für gehalten werden von einem Sohnauf den andern, doch sollen nicht mehr als die drei ältesten unserer Söhne der drei Länder(Mark Brandenburg, Ansbach, Baireuth) weltliche regierende Fürsten sein. (Aus derDispositio Achillea 1473.)
Die kurfürstliche Familie hatte fortan in der Mark ihrenbleibenden Wohnsitz.
4. Johann Cicero (1486—1499), im Kreise der Fürsten durch seineGewandtheit in der lateinischen Sprache hervorragend, brachte durch Sparsamkeitdie Mittel zur Gründung einer Universität zusammen (besonders für dasStudium „des römischen Rechts") und hob mit großer Sorgfalt und Umsicht denWohlstand des Landes. Sein Wahlspruch war: „All Ding ein Weil."
U. Preußen im Mittelalter(siehe A.. Z 111. R. u. O. Z 34).
Z 111. R. u. G. § 46.
Brandenburg und Preußen seit der Reformation(bis 1618 ).
Brandenburg.
1. Joachim 1. Nestor (1499—1535). Viele vom Adel meintenunter dem 15jährigen Kurfürsten ungestraft wie früher auf Raub ausziehm zukönnen. („Vor Köckeritz und Lüderitz, vor Krachten und vor Jtzenplitz behüt'uns, lieber Herre Gott!") Doch in 2 Jahren ließ er 40 Räuber vom Adelmit dem Schwert hinrichten oder an den Galgen hängen. Auf einem Jagd-ausfluge in der Köpnicker Heide gedachten Verschworene vom Adel Joachimzu überfallen. Doch dieser ward gewarnt, jene wurden gefangen und hin-gerichtet.
Drohungen („Jochimken, höde di; fangen wi di, so hangen wi di") konntenden tapfern Fürsten nicht schrecken. Er antwortete einem Fürsprecher: „AdligBlut habe ich nicht vergossen, sondern Räuber und Mörder nach Verdienst be-straft." Um das Übel in der Wurzel zu beseitigen, errichtete er das Kammer-gericht (Wahlspruch: luäioio et sustitia).
Zu dieser Zeit kam auch in Brandenburg eine der großen Judenverfol-gungen vor, welche im Mittelalter oft stattfanden.
88 Juden des Landes wurden angeklagt, Christenkinder geschlachtet und das Blut zuArzneien verwendet, auch geweihte Hostien mißachtet zu haben. Sie gestanden unter denschrecklichen Qualen der Folter den Frevel und wurden deshalb verbrannt; die andernmußten das Land verlassen und Urfehde schwören.