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Vierter Band.
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Drittes Kapitel: Napoleons und Englands Machtherrschaft.

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. Seit der Schlacht von Trasalgar ertannte Napoleon, daß eine Landung ^ ^ ^M England oder ein weiterer Seekrieg unmöglich sei. Der -»d Pitt ,

der den freisinnigen, den Ideen der Revolution befreundeten Fox ms

Ministerium führte, erweckte in ihm zwar die Hoffnung eines Friedens-schlusses, aber ehe solche Verhandlungen zum Ziel gekommen waren, starbFox, und die Kriegspartei bekam wieder die Oberhand. Deshalb wollte i8.S°pt.is°Napoleon den verhaßten Gegner wirtschaftlich verderben; das Mi z

sollte die schon erwähnte Kontinentalsperre sein. inaa» »

Bereits durch ein Dekret des französischen Konventes vom 1. März "»"ontwema.omr handelspolitische Krieg gegen England eröffnet worden. Eausdrücklich die Einfuhr vieler Fabrikate, die ausschließlich aus demkamen, und außerdem allgemein die Einfuhr von Fabrikaten jeder Art, die mchnachweislich aus Staaten stammten, mit denen Frankreich in Frieden lebte.

Diese Verbote wurden später noch verschärft. Dagegen wehrten sich dre Eng-länder durch einen weit ausgedehnten Schmuggelhandel, taten aber 1806 einenunberechtigten Schritt, indem sie für die ganze Küstenstrecke von Brest bis zurElbe den Blockadezustand erklärten, obwohl nur die Strecke von der Seine-mündung bis Ostende wirklich blockiert war. Das Vorgehen Englands benutztenun Napoleon, um den vernichtenden Schlag gegen diesen bitter gehaßten Staatzu führen, wobei er die herkömmlichen völkerrechtlichen Anschauungen noch rück-sichtsloser mißachtete als England. Am 21. November 1806 erging vonBerlin aus das Blockadedekret.

Er bezeichnete in demselben das Verfahren Englands als würdig der ersten Zeiten der 21 . Nov. i8vsBarbarei und erklärte es für ein natürliches Recht, dem Feinde mit den Waffen entgegen-zutreten, die er selbst anwende, wenn er jede Idee der Gerechtigkeit und alle anständigenEmpfindungen, pst Fruchte der menschlichen Zivilisation, außer acht lasse. Deshalbwurden nun die britischen Inseln in Blockadezustand erklärt; aller Verkehr und allerBriefwechsel mit ihnen wurde verboten; jeder englische Ilntertan, der sich in einem von denTruppe Frankreichs oder seiner Verbündeten besetzten Gebiete befand, wurde Kriegsgefangener;

Ee Vorräte und Waren, die englischen Untertanen gehörten, überhaupt alles Eigentumdnselben wurden für gute Prise erklärt; die Hälfte des Ertrages dieser Konfiskation sollte^ Entschädigung der Kaufleute für die ihnen durch die englischen Schiffe verursachten"^fsuste dienen; Schiffe, die direkt aus England oder einer englischen Kolonie kamen »oderwach Erlaß des Dekretes dort gewesen waren, sollten in keinem Hafen aufgenommen unddem Versuche, diese Bestimmung durch falsche Deklarationen zu umgehen, konfisziert8 s?' dieses Dekret sollte dann den Königen von Spanien, Neapel, Holland, Etrurrenun den übrigen Alliierten Frankreichs, „deren Untertanen ebenfalls Opfer der llngerechtrg-si und Barbarei der englischen Seegesetzgebung sind", mitgeteilt werden, d. p. es sollte mn Frankreich abhängigen Staaten zur Ausführung gebracht werden. Über alle ent-

MYenden Streitfälle entschied für alle von französischen Truppen besetzten Lander dasösterliche Prisengericht in Paris, für Italien das königliche Prisengericht in Mailand.

So versuchte Napoleon, durch die Ausdehnung dieser Sperre auf fastEs ganze festländische Europa den Handel und Reichtum und dadurch auch diepolitische Macht Englands an der Wurzel zu vernichten. Im TilffteroNeden mußten Rußland und Preußen die Kontinentalsperre annehmen.

galt noch das System in ganz Europa durchzuführen; diesem Zweckewüten die Gewalttaten der nächsten Jahre.

A51» Französische und russische Gewaltherrschaft in Skandinavien.

G ustav IV. von Schweden, der bisher im Bunde mit PreußenNußland den Krieg gegen die Franzosen geführt hatte, trat dem^ Tilsit nicht bei, sondern setzte, von England mit Subsidien-s^^n unterstützt, den Kampf allein fort. Aber bald zeigte sich, daßdos sich in zerrüttetem Zustande befand. Nicht nur daß er dem durch2 Schwert, nicht durch Gottes Gnade zum Beherrscher Frankreichs

Schweden.Gustav IV.I?g2—1809